Die meisten sächsischen Hochwasseropfer haben bereits ihre Schäden bei der Versicherungsgesellschaft gemeldet. Sofern die Schadenshöhe noch nicht feststeht, werden die betroffenen Versicherungsnehmer diese so bald als möglich beziffern. Auf Grund einzelner Vermittleraussagen über die Entschädigung kommt bei manchen Verbrauchern nun die Angst auf, dass die Versicherung ihre Ansprüche abwehren könnte. So hörten die sächsischen Verbraucherschützer von diesem Fall: Auf dem Weg zur Arbeit wurde eine Pkw-Fahrerin von den Wassermassen überrascht. Das Fahrzeug blieb im Wasser stecken und hat nunmehr Totalschaden. Das Auto ist kaskoversichert und der Schaden wurde gemeldet. Nun musste die Familie bereits hören, dass der Schaden eventuell nicht reguliert wird.
Sachsens Verbraucherschützer befürchten, dass in den nächsten Wochen so weitere Probleme auf die Verbraucher zukommen könnten. Das ist für die Betroffenen insbesondere bei Großschäden an Wohngebäuden und am Hausrat nicht zumutbar. Deshalb fordert die Verbraucherzentrale Sachsen die Versicherungswirtschaft auf, weder unnötige Bürokratie walten zu lassen noch zu versuchen, die Ansprüche mit irgendwelchen juristischen Raffinessen abzuwehren.
Wer dennoch solche negativen Erfahrungen mit Versicherern machen muss, sollte sich in den Beratungsstellen der sächsischen Verbraucherschützer melden. Die Finanzdienstleistungsexperten kennen sich gut im Versicherungsrecht aus und können so die Betroffenen gegebenenfalls mit rechtlichen Argumentationen unterstützen. Zum anderen sollen diese Fälle gesammelt, eventuell veröffentlicht und zugleich dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft übergeben werden. Das Ministerium hat diesbezüglich bereits Interesse gezeigt.
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