Trinkwasser aus der Leitung sollte insbesondere zur Speisen- und Getränkezubereitung erst dann verwendet werden, wenn es durch die örtlichen Behörden wieder frei gegeben wurde. Vorher sind alle Wasserausläufe, Waschbecken und Siebe zu desinfizieren oder für fünf Minuten auszukochen. Trinkwasser aus Wasserwagen muss für drei Minuten sprudelnd abgekocht werden. Kaffeemaschine oder Wasserkocher eignen sich dafür nicht, da das Wasser hier nicht hoch genug und nicht lange genug erhitzt wird.
Trinkwasser aus Hausbrunnen oder Eigenwasser-Versorgungsanlagen darf erst dann wieder genutzt werden, wenn die Leitungen gründlich gespült, das Wasser mikrobiell und chemisch untersucht und als Trinkwasser freigegeben wurde.
Mineralwasser sollte von empfindlichen Personen wie Kranken, älteren Menschen und Kindern verwendet werden, aber auch bei Zweifeln an der Qualität des Wassers, wie beispielsweise Trübungen, Verfärbungen, eigentümlichem Geruch.
Selbst in Gebieten, die nicht durch Hochwasser direkt betroffen waren, kann das Trinkwasser verunreinigt sein. Ob das Wasser abgekocht werden muss, erfahren Verbraucher bei den örtlichen Gesundheitsämtern.
Generell gilt, dass alle Lebensmittel, die direkt mit verschmutztem Wasser in Kontakt gekommen sind, nicht verzehrt werden dürfen. Sie sollten umgehend vernichtet werden.
Glas- und Metallkonserven können weiter verwendet werden, müssen aber besonders im Bereich der Verschlüsse gründlich gereinigt und auf Beschädigungen überprüft werden. Luftdicht verpackte Lebensmittel sollten gleichfalls auf eingedrungenes Wasser geprüft, im Zweifelsfall entsorgt werden. Waren Einweckgläser mit Hochwasser in Kontakt, sollte der Inhalt vorsichtshalber entsorgt werden, da am Gummiring Schmutzwasser in die Gläser eindringen kann.
Bei Verpackungen mit Kronen, Korken oder Schraubverschlüssen ist ebenfalls Vorsicht geboten, da sich Krankheitserreger am Verschluss festgesetzt haben könnten.
Sämtliches Geschirr sollte vor der Wiederverwendung bei mindestens 60 °C, am besten im Geschirrspüler, gereinigt werden, gleiches gilt für Textilien. Auch Arbeitsflächen sollten gründlich gesäubert werden.
Obst und Gemüse aus dem Garten, was mit Hochwasser in Kontakt gekommen ist, sollte mindestens 15 cm tief vergraben oder kompostiert werden.
Ausführlichere Informationen enthält eine Verbraucherinformation „Hygiene“, die in allen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen erhältlich ist.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
