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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

28.08.2002
Hochwasserschäden am Inhalt von Bankschließfächern
Sachsens Verbraucherschützer: Kreditinstitute gegenüber Geschädigten in der Pflicht

Im Zusammenhang mit den Hochwasserschäden werden die verschiedensten Anfragen an die Verbraucherzentrale Sachsen gerichtet. Aus dem Raum Dresden stammt zum Beispiel folgendes Problem: Welche Ansprüche haben Geschädigte, die bei einer Sparkasse ein Schließfach gemietet haben, dessen Inhalt jetzt durch das Eindringen von Hochwasser beschädigt bzw. abhanden gekommen ist? Erste Hinweise deuten darauf hin, dass nicht jedes Kreditinstitut gewillt ist, die Schäden zu ersetzten.

Mit einem Schließfach-Mietvertrag hat das Kreditinstitut in Bezug auf die hinterlegten Gegenstände, wie z.B. Schmuck, Wertpapiere und Urkunden eine besondere Obhutspflicht übernommen. Danach hat die Bank oder Sparkasse dafür Sorge zu tragen, dass diesen Sachen keine Gefahr durch Feuer, Wasser oder andere unvorhergesehene schadenstiftende Ereignisse droht. Bankschließfächer müssen daher grundsätzlich auch baulich gegen Überflutung gesichert sein. Andernfalls muss dem Kunden vor Vertragsabschluss offengelegt werden, dass ein solcher Schutz nicht besteht. Weiterhin ist zu prüfen, welche konkreten Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Inhalte der Bankschließfächer eingeleitet wurden. Das fängt beim Abschluss einer Elementarschadenversicherung an und hört bei den letzten konkreten Rettungsmaßnahmen zur Sicherung des Schließfachgutes auf.

Auf Grund dieser hohen Anforderungen an die Banken und Sparkassen können die geschädigten Verbraucher nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen mit einer Entschädigung rechnen. Probleme könnte es jedoch im Einzelfall bei der Wertbestimmung der beschädigten Sachen geben. Wer nähere Fragen zur Anspruchsanmeldung gegenüber dem Kreditinstitut hat, sollte sich dazu den Rat der sächsischen Verbraucherschützer einholen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15403A.html