Egal ob in Spanien oder in Deutschland: Es ist zur Selbstverständlichkeit geworden, sich Bargeld mittels Zahlungskarte aus einen Geldausgabeautomaten zu beschaffen. Ärger gibt es allerdings über teure Bankenentgelte, etwa wenn sich ein Bankkunde Geld aus einem Sparkassenautomaten zieht. Innerhalb Deutschlands verlangen die Institute diesbezüglich Mindestsätze, die derzeit zwischen 2 und 3,58 € liegen. Noch teurer als im Inland wurde es in der Vergangenheit häufig, wenn man sich im Ausland über diesen bequemen Weg Geld besorgt hatte. Damit ist jetzt Schluss.
Seit dem 01.Juli 2002 schreibt eine EU-Verordnung vor, dass die Kreditinstitute hinsichtlich der Entgelte für Barabhebungen an Geldautomaten und bei Zahlungen per Karte in Euro keine höheren Preise mehr als für den gleichen Karteneinsatz im Inland berechnen dürfen. Das heißt, wer als Bankkunde hierzulande für das Geldabheben nichts zu bezahlen hat, darf für eine Abhebung bei der gleichen Bank in Spanien oder Griechenland auch nicht belastet werden.
Da die Regelung nun seit einigen Wochen in Kraft ist, wollen die sächsischen Verbraucherschützer jetzt prüfen, ob sich die Geldhäuser an die Vorschriften halten. Wer im Juli oder August im Euro-Ausland war und sich Euros aus Geldautomaten geholt hat, sollte jetzt seine Kontoauszüge hinsichtlich möglicher Entgelte genau prüfen. Wer dabei feststellt oder der Meinung ist, mit einem zu hohen Entgelt belastet worden zu sein, sollte die Verbraucherzentrale Sachsen informieren. Wo sich die nächstgelegene Beratungsstelle befindet erfährt man montags bis freitags von 09.00 bis 16.00 Uhr unter der telefonischen Rufnummer 01805 79 7777. Ebenfalls ist es für die Verbraucherschützer interessant zu wissen, ob die Kreditinstitute gerade in den letzten Wochen die Entgelte für die allgemeine Kontoführung erhöht haben.
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