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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

03.09.2002
Pflegefall - was tun?
Informationen und Tipps für Betroffene und Pflegepersonen

Was tun, wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, den Alltag ohne fremde
Hilfe zu bewältigen? Das kann nicht nur ältere Menschen treffen, auch
jüngere können durch Unfälle oder schwere Erkrankungen davon betroffen
werden.

Wann zahlt die Pflegeversicherung? Wenn die Vorversicherungszeiten erfüllt
sind, Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegt und die
Pflegebedürftigkeit „amtlich“ festgestellt worden ist, tritt die
Pflegeversicherung in Kraft.
Was bedeutet die Zuordnung zu einer bestimmten Pflegestufe? Für die
Zuordnung in die Pflegestufe 1 muss ein täglicher Hilfebedarf von mind.
90 Minuten im Wochenschnitt bestehen, bei Pflegestufe 2 von mind. 3 Stunden
täglich und bei Pflegestufe 3 von mind. 5 Stunden im Wochenschnitt.
Ein geringerer Pflegebedarf als täglich mind. 90 Minuten bedeutet, dass die
Pflegeversicherung nicht in Kraft tritt und Pflegekosten entweder selbst,
vom Sozialamt oder von der Krankenkasse getragen werden müssen.
Wie müssen Pflegebedürftige oder deren Angehörige vorgehen, um Leistungen
zu erhalten? Nach schriftlicher Antragstellung sucht in den meisten Fällen ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen den Pflegebedürftigen
im häuslichen Bereich oder in der Klinik auf. Ob der Gutachter zu einer
weitgehend richtigen Einschätzung der Lage kommt, hängt häufig davon ab,
wie gut sich Pflegebedürftige und Angehörige auf dessen Besuch vorbereitet
haben. So empfiehlt sich vor dem Besuch des MDK zwei Wochen lang ein sog.
Pflegetagebuch zu führen, um den tatsächlichen Pflegebedarf realistisch
einschätzen zu können.

Diese und andere Fragen rund um Pflege, Pflegeversicherung, Einstufung und Vorgehen bei Widerspruch behandelt der neu überarbeitete Ratgeber der Verbraucherzentrale.

Der Ratgeber ist in allen 13 Beratungsstellen (Auskunftstelefon:
01805 79 77 77 /0,12 €/Min.) für 4,80 € erhältlich oder kann für zusätzlich
2 € für Porto und Versand auch bestellt werden – auf der Homepage der Verbraucherzentrale Sachsen unter der Adresse www.vzs.de oder beim
Zentralversand der Verbraucherzentrale, Adersstraße 78 in 40215 Düsseldorf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15408A.html