Pflegebedürftig zu werden ist ein Schicksal, das jeden treffen kann. Auch junge Menschen können durch Krankheit oder Unfall schlagartig auf fremde Hilfe angewiesen sein. Für häusliche oder stationäre Pflegedienste und Pflegeleistungen zahlt in der Regel die Pflegeversicherung – allerdings muss der Betroffene als pflegebedürftig eingestuft werden. Dafür ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zuständig. Im Gutachten wird festgelegt ob und wie viel Hilfe einem Pflegebedürftigen zusteht. Der Besuch des Gutachters ist also ein überaus wichtiger Termin sowohl für den Betroffenen selbst als auch für seine Angehörigen.
Rat und Hilfe zur Vorbereitung auf diesen Besuch gibt der Ratgeber der Verbraucherzentralen „Pflegegutachten – Die Einstufung durch den medizinischen Dienst“.
Er gibt wichtige Tipps und Informationen zum Verfahren und dem Ablauf sowie den Kriterien der Begutachtung, den Verhaltensregeln beim „Ortstermin“ und zu den Widerspruchsmöglichkeiten. Er zeigt auf, worauf Gutachter bei ihrem Besuch ein Auge haben, mit welchen Fragen Kranke und Angehörige rechnen müssen und welche Feinheiten bei den Antworten manchmal darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang Leistungen befürwortet werden.
Der Ratgeber wird ergänzt durch das Pflegetagebuch, das dazu dient, beim anstehenden Besuch des MDK detailliert alle täglichen Verrichtungen im Bereich Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung dokumentieren zu können.
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