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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

10.09.2002
Medizinprodukte sind keine Arzneimittel
Verbraucherschützer kennen den kleinen Unterschied

„Diät-Pillen, die das Fett aufsaugen, nur in Ihrer Apotheke!“, so wurde vor kurzem bundesweit in vielen Zeitschriften ein Medizinprodukt beworben und hat so manchen Verbraucher zum Kauf verleitet. Erscheinen ihm doch diese Aussagen mit Hinweis auf Apotheke und Medizinprodukt seriös und glaubhaft. “Es muss doch irgend etwas dran sein an den Versprechungen, sonst wären sie nicht zugelassen worden!“, beschweren sich die Verbraucher, die trotz Einnahme des Fettkillers nicht abgenommen haben, bei den Verbraucherschützern. Doch Medizinprodukte sind keine Arzneimittel, wissen die Verbraucherschützer.
Auf der Verpackung sind Medizinprodukte meist nur durch das Zeichen „CE“ gekennzeichnet, während Arzneimittel eine Zulassungs-Nummer tragen müssen. Sie ist an der Abkürzung „Zul.-Nr.“ zu erkennen. Dies hat folgende Gründe. Ein Fertigarzneimittel darf nach dem Arzneimittelgesetz grundsätzlich nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn es vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen worden ist. Für diese Zulassung müssen die pharmazeutische Qualität, die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit belegt sein.

Medizinprodukte dagegen funktionieren meist rein physikalisch, d. h. sie besitzen nicht die chemisch-biologischen Wirkungen eines Arzneimittels. Deshalb müssen sie auch kein aufwändiges Zulassungsverfahren wie die Arzneimittel durchlaufen. Ihnen muss lediglich die gesundheitliche Unbedenklichkeit bescheinigt werden. Dies kann vom Hersteller selbst oder von "Benannten Stellen", zum Beispiel dem TÜV Rheinland durchgeführt werden. Dabei kommt es im Wesentlichen auf die einwandfreie Funktionsweise und die Sicherheit für den Anwender an. Eine Überprüfung der klinischen Wirksamkeit findet nicht statt.

Da nach wie vor nicht erwiesen ist, dass eine gesunde Gewichtsabnahme ohne Umstellung der Ernährungsweise, lediglich durch die Einnahme von Fettkiller-Medizinprodukten möglich ist, sind Aussagen ohne Hinweis auf Ernährungsumstellung irreführend und verboten. Dazu gehören zum Beispiel: "Die erste Speck-Fettkiller-Kapsel - Traumfigur in 1 Woche!" , "Schmilzt Fettpolster sofort", "Tempo-Therapie für garantierte Gewichtsverluste". Der Kauf solcher Produkte führt zu einer untergewichtigen Haushaltskasse, aber nicht zur Abnahme des Körpergewichts. Eine vernünftige Ernährung und mehr Bewegung sind langfristig die besseren Methoden, sein Gewicht zu reduzieren und zu halten. Arzneimittel und Medizinprodukte können dabei nur unterstützen, aber keine Wunder bewirken.

Weitere Informationen halten die Ernährungsberaterinnen der Verbraucherzentrale Sachsen bereit. Die Adressen der Beratungsstellen sind unter der Rufnummer 01805-797777
(0,12 €/Min.) zu erfragen. Telefonisch sind die Beraterinnen montags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0190-797774
für 1,24 € pro Minute zu erreichen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15415A.html