Nach dem Rückzug des Wassers ist nun für viele Betroffene das ganze Ausmaß der Schäden sichtbar geworden. Zerstörte Häuser, unbewohnbare Wohnungen, nicht mehr verwendbarer Hausrat sind oft die traurige Realität. In vielen Fällen haben die Geschädigten noch Kredite zu bedienen, die für den Hausbau oder die Sanierung aufgenommen wurden. Trotz der vorhandenen Schäden sind die Zins- und Tilgungsraten weiterhin vereinbarungsgemäß zu erbringen. In der Situation wäre es gefährlich für den Verbraucher, diese Rechtslage einfach zu ignorieren.
Statt dessen ist es wichtig, dass die Betroffenen unverzüglich Kontakt zu ihrem Kreditinstitut aufnehmen und mit diesem über die finanziellen Schwierigkeiten nach der Flut sprechen. Zwar wird der Kreditnehmer nach den derzeitigen Aussagen der Kreditwirtschaft nicht mit einem Erlass der alten Darlehensschulden rechnen können. Dennoch gibt es Chancen, durch neue vertragliche Vereinbarungen zu finanziellen Erleichterungen zu kommen. Möglich ist zum Beispiel das ein mehrmonatiger Ratenverzug vom Kreditinstitut geduldet oder die Tilgung für eine bestimmte Zeit ausgesetzt wird. Auch eine Herabsetzung der monatlichen Raten kann in Betracht kommen. Dabei sollte bei der konkreten Vereinbarung darauf geachtet werden, dass der Kreditgeber auf die sonst bei diesen Varianten üblichen finanziellen Nachteile, wie bestimmte Zuschläge, verzichtet.
Ferner kommen auch Umschuldungen oder Stundungskredite als eine mögliche Lösung in Frage. Hier entstehen aber in der Regel höhere Kosten. Deshalb ist unbedingt nach Sonderkonditionen für die Flutopfer zu fragen. Die sächsischen Verbraucherschützer haben dazu unter 30 regionalen und überregionalen Kreditinstituten eine Blitz-Umfrage durchgeführt, von denen 18 Institute antworteten. Danach halten wenigstens einige Geldhäuser spezielle Kreditangebote mit besonders niedrigen Zinsen parat. Näheres dazu kann man in den Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale erfahren.
Private Endverbraucher, die sich zu ihrer aktuellen Kreditsituation und zu ihren weiteren Möglichkeiten beraten lassen möchten, können sich an die Finanzdienstleistungsexperten der Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Die nächstgelegenen Beratungseinrichtung ist montags bis freitags zwischen 09.00 und 16.00 Uhr über die Rufnummer 01805 79 7777 (0,12 €/Min.) zu erfahren. Darüber hinaus ist das FlutFon der Verbraucherzentralen die zentrale Anlaufstelle für alle Hochwasserfragen. Es ist montags bis freitags unter der gebührenfreien Rufnummer (0800)0407040 von 09.00 – 19.00 Uhr zu erreichen.
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