Im sächsischen Vogtland haben es Anbieter des Grauen Kapitalmarktes – d.h. nicht staatlich überwachten - bisher oft leicht gehabt, ihre riskanten Produkte an vertrauensselige Verbraucher zu verkaufen. Nicht anders war es auch im Fall der Firmen SMP AG und SMP GmbH (beide mit Sitz in Gumpertsreuth), die bis vor wenigen Monaten an die Vogtländer unter anderem Genussrechte am eigenen Unternehmen verkauften. Dabei handelt es sich um eine Geldanlageform, die nicht gesetzlich geregelt ist. Je nach vertraglicher Ausgestaltung ähnelt sie mehr einer Aktien- oder Anleihenanlage. Jetzt mussten beide Unternehmen beim Amtsgericht Hof Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Ob ein solches Verfahren eröffnet wird, entscheidet sich erst in den nächsten Wochen.
Selbst wenn es zur Eröffnung der Insolvenzverfahren kommt, dürfen sich die Inhaber von Genussrechten keine großen Hoffnungen machen, ihr eingezahltes Geld wieder zu sehen. Grund dafür sind die den Verträgen zu Grunde liegenden Bedingungen. Im Emissionsprospekt zur Genussrechtsserie C/2000 kann der Anleger zum Beispiel nachlesen, dass „ im Falle der Insolvenz der GmbH die Rechte aus Genussrechten gegenüber anderen Gläubigeransprüchen gegen die GmbH im Rang zurücktreten, insbesondere sind im Falle der Beendigung der Gesellschaft die Genussrechte erst nach Befriedigung der Gläubiger zu bedienen.“ Das heißt, das es für die Anleger nur dann Geld gibt, wenn nach der Verteilung an alle anderen Gläubiger noch etwas übrig ist. Wie viele andere Gläubiger vorhanden sind und welche Verbindlichkeiten bestehen, ist derzeit nicht öffentlich bekannt.
Aus Erfahrungen mit anderen Firmenpleiten befürchten die sächsischen Verbraucherschützer jedoch, dass kaum Geld zur Verteilung an die Genussscheinanleger übrig bleiben wird. Und auch im Emissionsprospekt der Gesellschaft ist folgerichtig weiter zu lesen: „Es besteht deshalb auch das Risiko des gänzlichen Ausfalls.“
Die sächsischen Verbraucherschützer raten, sich vor Schutzgemeinschaften zu hüten, die sich in solchen Fällen oft aus dem Kreis ehemaliger Vermittler gründen. Vielmehr bleibt oft als einzige Möglichkeit, den Vermittler selbst in Haftung zu nehmen, vorausgesetzt dieser hat über die Risiken des Anlagegeschäftes nicht ordnungsgemäß aufgeklärt. Zu einer solchen Aufklärung gehören nach ständiger Rechtsprechung auch Hinweise auf kritische Veröffentlichungen zu den Gesellschaften, die es ohne Zweifel ebenso gab. Letztlich wird jeder Anleger selbst um seine rechtliche Chance auf möglichen Schadenersatz kämpfen müssen. Sammelklagen nach amerikanischen Vorbild gibt es in Deutschland gegenwärtig nicht. Anwaltliche Hilfe wird dennoch nützlich sein. Ein Anwalt wird auch die weiteren gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten der Anleger prüfen. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, dass sich mehrere Anleger von einem in der Sache versierten Anwalt vertreten lassen. Aber auch hier ist vorab zu prüfen, welche Kosten dem Mandanten dadurch entstehen können.
Wer weitere aktuelle Informationen über die SMP GmbH und SMP AG sucht, sollte sich an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen, vorzugsweise in 08209 Auerbach, Am Graben 12 und 08523 Plauen, Oberer Steinweg 5, wenden.
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