In der Verbraucherzentrale Sachsen meldeten sich in den letzten Tagen Verbraucher, die erst nach der Hochwasserkatastrophe festgestellt haben, dass sie zwar noch einen zu DDR-Zeiten abgeschlossenen Versicherungsvertrag haben, aber heute nicht mehr über den jetzt notwendigen Überschwemmungsschutz verfügen. Hochwasserschäden waren nach den alten Bedingungen für die Erweiterte Haushalt- und die Wohngebäudeversicherung früher bei der Staatlichen Versicherung automatisch versichert. Viele Verbraucher führen diese Verträge bis in die Gegenwart bei der Allianz Versicherung AG fort. Somit ist den Betroffenen unverständlich, wieso heute dieser wichtige Versicherungsschutz fehlt. Die bei den Verbraucherschützern ratsuchenden Verbraucher berichteten übereinstimmend, dass sie in der Vergangenheit von ihrem Versicherungsvertreter wegen Änderungen, wie zum Beispiel der notwendigen Erhöhung der Versicherungssumme oder wegen der Gewährung eines Vertragsbonus aufgesucht worden waren. Unbemerkt ist es dabei wahrscheinlich zu der gravierenden Verschlechterung des Versicherungsschutzes gekommen.
Sachsens Verbraucherschützer sind der Auffassung, dass Versicherungsvertreter insbesondere bei wesentlichen Vertragsänderungen die Versicherungsnehmer immer ausführlich über alle inhaltlichen Veränderungen informieren müssen. Dabei sind die Interessen der Verbraucher zu berücksichtigen. Auf deutliche Verschlechterungen, wie die Herausnahme des Elementarschadensschutzes, hätte unbedingt hingewiesen werden müssen. Verbrauchern, die in einem hochwassergefährdeten Gebiet entlang eines Flusses leben, hätte von einer Streichung des Elementarschadenschutzes abgeraten werden oder ein Produkt mit einem adäquaten Elementarschadenschutz angeboten werden müssen. Anderenfalls verletzte der Versicherungsvertreter seine Beratungs- und Aufklärungspflichten schuldhaft.
Für den Schaden, der den Verbrauchern dadurch entstanden ist, hat der Versicherer zu haften, fordern die sächsischen Verbraucherschützer. Im Ergebnis sind die Geschädigten so zu stellen, als wenn der ursprüngliche mit dem Elementarschadensschutz versehene Vertrag bis heute unverändert fortgeführt worden wäre.
Hochwasseropfer sollten noch einmal überprüfen, ob einst unter ähnlichen Umständen ihre alten DDR-Versicherungsverträge geändert wurden und sich in diesem Fall an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Derzeit besteht diesbezüglich auch die Möglichkeit, das mobile Beratungsangebot der sächsischen Verbraucherschützer zu nutzen. Wann und wo das Beratungsmobil vor Ort ist, erfährt man montags bis freitags von 09.00 bis 16.00 Uhr am Auskunftstelefon unter 01805 79 77 77 ( 12 Cent/Min). In jedem Fall halten die sächsischen Verbraucherschützer einen Musterbrief zur Anspruchsanmeldung gegenüber dem Versicherer parat. Zudem wurde die Allianz Versicherung AG bereits von der Verbraucherzentrale Sachsen aufgefordert, ihrer Einstandspflicht in diesen Fällen nachzukommen.
Unternehmen können sich zwecks Beratung in gleicher Angelegenheit an den gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater Andreas Kutschera unter der Rufnummer 02436/3890114 oder über www.derversicherungsberater.de wenden.
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