Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

26.09.2002
Kaffeefahrt mit Hindernissen
Sachsens Verbraucherschützer warnen vor übereilten Vertragsabschlüssen

Mit Urteil vom 15.08.2002 hatte der Bundesgerichtshof einen Anbieter wegen strafbarer, irreführender Werbung nach § 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verurteilt, der ältere Verbraucher mit einem "leckeren Mittagessen" und "Top-Gewinnen" zu einer Kaffeefahrt gelockt hatte. Das leckere Mittagessen entpuppte sich als Konservendose mit Suppe bzw. als Brechbohnen zum Mitnehmen. Bei den Top-Gewinnen handelte es sich um wertlose Gutscheine.

Nach wie vor sind Beschwerden von Verbrauchern über derartige Erlebnisse auf Kaffeefahrten ein verbraucherpolitisches Ärgernis. Warenkäufe im Rahmen solcher Fahrten werden nicht selten von Verbrauchern bereut. Zum Schutze des Verbrauchers hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Verträge, die im Rahmen von Kaffeefahrten geschlossen wurden, innerhalb von 2 Wochen gegenüber dem Unternehmer zu widerrufen. Bei der Lieferung von Waren beginnt diese Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. "Neu ist," so die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich, "dass das Widerrufsrecht nicht erlischt, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist." Dazu gehört seit dem 01. September dieses Jahres zwingend, dass in der Belehrung auch die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers, an den der Widerruf zu richten ist, angegeben werden muss.

Wer mehr zu seinen Rechten bei Kaffeefahrten wissen möchte, der kann sich bei Sachsens Verbraucherschützern Rat holen. Dies ist in allen 13 Beratungsstellen oder telefonisch unter 0190 79 7771 (1,24 €/Min.) immer montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr möglich.
Informationen darüber, wo sich die Beratungsstellen in Sachsen befinden und wie deren Öffnungszeiten sind, erhält man am Auskunftstelefon unter 01805 79 7777 (0,12 €/Min.) montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr oder auf der Homepage der Verbraucherzentrale Sachsen unter www.vzs.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15428A.html