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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

08.10.2002
Geflügelfleisch – was das Etikett (nicht) verrät
Verbraucherzentrale Sachsen fordert Regelungen auf EU-Ebene

Die Sachsen sind Fleischgenießer. Das Fleisch von Huhn und Pute steht in ihrer Gunst, da es fettarm ist und somit als gesund gilt. Was die wenigsten Kunden allerdings wissen: Das Gros des Angebots an Geflügelfleisch stammt aus intensiver Bodenhaltung, die von artgerechter Tierhaltung oft weit entfernt ist. Außerdem lässt die Kennzeichnung zu wünschen übrig. Mit trickreichen Formulierungen wie „bäuerliche Aufzucht“, „von ausgesuchten Landhöfen“ oder „tierärztlich überwacht“ erwecken manche Anbieter den Eindruck besonderer Qualität.
Zwingend vorgeschrieben sind bislang in Deutschland bei verpacktem Geflügel neben der Angabe von Geflügelart, Handelsklasse und Angebotszustand lediglich noch der Name und die Anschrift des Herstellers, das Mindesthaltbarkeitsdatum sowie Gewicht und Preis pro Kilogramm. Auf EU-Ebene gibt es daneben lediglich für Geflügel aus extensiver Haltung eine rechtsverbindliche Kennzeichnungsvorschrift. Hierbei müssen besondere Kriterien im Hinblick auf Haltung und Fütterung erfüllt werden. Wer mit den vier Begriffen extensive Bodenhaltung, Auslaufhaltung, bäuerliche Auslaufhaltung und bäuerliche Freilandhaltung wirbt, muss definierte Mindestkriterien einhalten. So verlangt der Gesetzgeber schon für extensive Bodenhaltung mehr Platz pro Tier und eine längere Mast im Vergleich zur üblichen Intensivhaltung. „In der Pfanne merkt man den Unterschied daran, dass weniger Wasser verloren geht“, so Uta Viertel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Die freiwilligen Vereinbarungen der Wirtschaft, die in Deutschland Mindestanforderungen an die Haltung für Mastgeflügel aus Intensivhaltung regeln, sind ein erster Schritt in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Neben einer Definition des Begriffs „artgerecht“ fordern die Verbraucherschützer:
- Eine regionale Herkunftsangabe, die Erzeugeradresse und Bundesland umfasst, sollte Pflicht sein.
- Verbindliche Mindestangaben zu Fütterung, Mastdauer, Haltungsform und Qualitätskontrolle müssen gesetzlich festgeschrieben werden.
Verbraucher sollten beim Kauf auch Aspekte wie die Haltungsform berücksichtigen. Unterstützung bei der richtigen Auswahl bietet der Ratgeber „Markenfleischprogramme in Sachsen“, den die Verbraucherzentrale Sachsen in ihren Beratungseinrichtungen kostenlos abgibt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15433A.html