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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

09.10.2002
Strahlenbelastung beim mobilen Telefonieren reduzieren
Sachsens Verbraucherschützer halten Tipps zur Handynutzung bereit

Während die allerorten zu sehenden Mobilfunkantennen auf viele Menschen eher bedrohlich wirken, trauen sie der kleinen Stummelantenne ihres Handys kaum ein Risikopotenzial zu. Wohl kaum einer weiß, dass er seinen Kopf während des Telefonierens durch diese kleine Antenne seines Mobiltelefons etwa 1000- bis 10 000-mal stärker mit Mobilfunkstrahlung belastet als sie von den Mobilfunkmasten ausgeht. Da lohnt es sich, durch das eigene Telefonierverhalten vorsorglich die Strahlenbelastung zu verringern. Entsprechende Tipps hierzu haben Sachsens Verbraucherschützer zusammen getragen. Sie halten die Übersicht (eine Seite) für alle gesundheitsbewussten Handybesitzer in ihren Beratungsstellen bereit.
Aus gesundheitlichen Vorsorgegründen empfiehlt es sich jedoch, schon beim Kauf ein möglichst strahlungsarmes Handy zu bevorzugen, erkennbar an einem niedrigen SAR-Wert1). "Man sollte unbedingt den Verkäufer nach diesem Wert fragen, denn der ist weder auf der Verpackung noch auf dem Handy angegeben", weiß Evelin Voß, Mobilfunk-Expertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Hersteller verstecken ihn in der Gebrauchsanleitung, zumeist bei den technischen Daten des Geräts. Er gehört jedoch als wichtige Primärinformation über die gesundheitliche Relevanz direkt auf die Verpackung und auf das Handy, fordert die Verbraucherschützerin.
In England ist eine Kennzeichnung auf der Verpackung schon seit Ende 2001 gesetzlich vorgeschrieben. Doch darauf müssen deutsche Verbraucher wohl noch lange warten, genau wie auf den "Blauen Umweltengel" (RAL UZ 106) auf dem Handy. Theoretisch gibt es ihn zwar schon. Dieses Umweltzeichen soll dem Käufer signalisieren, dass das damit versehene Produkt - im Vergleich zu anderen - dem vorbeugenden Verbraucherschutz eher Rechnung trägt und für Umwelt und Gesundheit günstigere Eigenschaften hat. Aber die Hersteller boykottieren dieses Umweltzeichen. Sie beantragen es nicht, obwohl bereits im Mai 2002 rund 15 Prozent der auf dem deutschen Markt befindlichen Handy-Typen den für die Vergabe erforderlichen SAR-Wert von 0,60 Watt/kg erreichten oder sogar unterschritten2).
Ausführliche Beratung, Handy-Testergebnisse sowie Auskunft zum SAR-Wert zahlreicher marktüblicher Handys gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen. Für kurze Fragen lohnt es sich, das Beratungstelefon der sächsischen Verbraucherschützer anzurufen, an welchem die Experten immer montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter 0190 -79 777 3 (1,24 €/Min.) zu erreichen sind.
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1) SAR = Spezifische Absorptions-Rate); gibt die Handy-Strahlungsleistung an, die bei maximaler Leistung des Handys während des Telefonierens vom Körpergewebe, speziell vom Kopf, aufgenommen wird. Die gesundheitlichen Risiken der gepulsten hochfrequenten "Handystrahlen" direkt auf Kopf, Hirn und Auge sind wissenschaftlich nur in Bezug auf die thermische Wirkung belegt, jedoch noch nicht ausreichend hinsichtlich der sogenannten athermischen Effekte wie z.B. auf die Hormonsteuerung, die Förderung von Krebs oder die Öffnung der Blut-Hirn-Schranke für Schadstoffe. Solche Effekte bleiben in dem für Mobiltelefone von der Strahlenschutzkommission empfohlenen Richtwert von 2 Watt/kg Körpermasse (gemittelt über 10 Gramm Körpergewebe) unberücksichtigt.

2) Quelle: "Strahlenschutzkriterien für ein Mobiltelefon-Ökolabel", Pressemeldung des Bundesamtes für Strahlenschutz, http://www.bfs.de/presse/aktuell/txt0203.htm

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15434A.html