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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

21.10.2002
Krankenkassen müssen nachzahlen
Urteile zum Krankengeld: Einmalzahlungen sind zu berücksichtigen

Gesetzlich Krankenversicherte, die von Januar 1998 bis Juni 2000 wegen Krankheit arbeitsunfähig waren und von der Krankenkasse Krankengeld bezogen, haben häufig weniger erhalten, als ihnen zugestanden hätte. Auf Grund der damaligen Rechtslage wurden so genannte Einmalzahlungen wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld, bei der Berechnung des Krankengeldes durch die Krankenkassen nicht berücksichtigt, obwohl dafür Beiträge abgeführt worden waren. Nachdem das Bundesverfassungsgericht dies für verfassungswidrig erklärt hatte, verurteilte das Sozialgericht Gelsenkirchen in drei verschiedenen Urteilen die beklagten Kassen zur Neuberechnung und Nachzahlung.

Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt allen Versicherten, die in dieser Zeit Krankengeld ohne Berücksichtigung der Einmalzahlungen erhalten haben, bei ihrer Krankenkasse einen formlosen Antrag auf Neuberechnung und Nachzahlung des Krankengeldes zu stellen. Darin muss dargelegt werden, wann und in welcher Höhe im Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Einmalzahlungen erzielt wurden. Ansprüche aus dem Jahr 1998 verjähren zum Jahresende 2002, weshalb Eile geboten ist. Um den Betroffenen die Rückzahlung zu erleichtern, hält die Verbraucherzentrale Sachsen ab dem 23.10.2002 einen Musterantrag und eine Verbraucherinformation zum Preis von 2 € bereit.

Wer Fragen dazu hat und/oder sich den Musterbrief und die Verbraucherinformation zum Preis von 2 € abholen möchte, kann sich an eine der 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden (Auskunftstelefon: 01805/797777/0,
12 €/Min.). Beide Materialien können ab 23.10.2002 auch per Fax unter der Nummer 01905 553110172 abgerufen werden (0,62 €/Min.).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15439A.html