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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

23.10.2002
Patiententelefone in sächsischen Krankenhäusern:
Teurer Anschluss unter dieser Nummer
Sächsische Verbraucherschützer kritisieren hohe Kosten und mangelhafte Information über Konditionen des Patiententelefons

Krankenhauspatienten wissen es zu schätzen, wenn ihnen während des Klinikaufenthalts bequeme Möglichkeiten zum Radio hören, zum Fernsehen und zum Telefonieren geboten werden. Während die Nutzung von Radio und Fernsehen zumeist kostenlos ist, können die hohen Telefongebühren für die Inanspruchnahme des Patiententelefons vom Krankenbett aus den Ärger der Patienten erregen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen wollte der Angelegenheit auf den Grund gehen und führte deshalb im September 2002 eine schriftliche Umfrage in 103 sächsischen Krankenhäusern zu den Konditionen für die Nutzung von Patientenfernsehen und Patiententelefon durch.

Wie die Erhebungsergebnisse aus insgesamt 45 auswertbaren Fragebögen zeigen, verfügen bereits mehr als 80 % der befragten sächsischen Kliniken über Patiententelefone an allen Patientenbetten, bei den restlichen 20 % ist das nicht in allen Zimmern der Fall.
Kritisch sehen die Verbraucherschützer jedoch die teilweise bemerkenswert hohen Kosten für die Nutzung der Patiententelefone. Während man nach überschlägigen Berechnungen für je fünf 3-minütige Telefonate (2 Orts-, zwei Ferngespräche und eins zum D-Netz-Handy) an insgesamt 7 Tagen im Krankenhaus mit dem preisgünstigsten Patiententelefon nur 14,80 Euro bezahlen muss, sind es im Krankenhaus mit dem teuersten Patiententelefon 34,65 Euro. Zu Hause wären für den gleichen Modellfall nur 13,28 Euro angefallen (T-Net-Anschluss, Standardtarif), bei konsequenter Nutzung der preisgünstigen Sparvorwahlnummern sogar nur 8,57 Euro.
Offensichtlich wurden die seit dem Fall des Telekom-Monopols im Jahre 1998 um durchschnittlich rund 90 Prozent gesunkenen Tarife bisher kaum in den Konditionen für die Patiententelefone berücksichtigt. Die Verbraucherschützer fordern deshalb die Leitungen der sächsischen Krankenhäuser und Kliniken auf, sowohl in Neu- als auch in Nachverhandlungen mit ihren TK-Service-Firmen die deutlich veränderten Marktbedingungen offensiv zu nutzen, um günstigere Nutzungskonditionen für das Patiententelefon auszuhandeln und an die Patienten weiterzugeben.
Problematisch erscheinen auch die zumeist völlig ungenügenden Informationen für die Patienten, um für sie die entstehenden Verbindungsgebühren transparent zu machen. Allein die Angabe, wie viel eine Gebühreneinheit kostet, reicht keinesfalls aus, um die auflaufenden Gesprächskosten einschätzen zu können. Hier benötigen die Patienten unbedingt detaillierte und nachvollziehbare Informationen darüber, wie lange eine Gebühreneinheit zum Telefonieren reicht, - tagsüber, abends und am Wochenende sowie differenziert für Orts- und Ferngespräche und in die Mobilfunknetze.

Angenehm überrascht waren die sächsischen Verbraucherschützer hingegen über die Möglichkeiten zum Rundfunk- und Fernsehempfang in den befragten Krankenhäusern:
Rund 70 % der Patientenzimmer sind mit Fernseher ausgestattet, der zumeist zum Nulltarif genutzt werden kann.
Kostenloser Rundfunkempfang, individuell im Krankenbett mit Kopfhörern, ist bereits in der Hälfte der befragten sächsischen Krankenhäuser und Kliniken Standard. Hierzu werden Kopfhörer, zumeist gegen Gebühr, zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15441A.html