Unverlangte Faxwerbung ist seit vielen Monaten ein verbraucherpolitisches Ärgernis erster Ordnung. Eine gewisse Stärkung der Verbraucherrechte ist mit der am 28.08.2002 in Kraft getretenen Zweiten Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung erreicht worden. Danach müssen Telekommunikationsnetzbetreiber, die 0190er Nummern anderen zur Verfügung stellen, darauf hinweisen, dass keine Werbung unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften zugesandt oder übermittelt wird. Anderenfalls besteht die Möglichkeit, missbräuchlich verwendete Mehrwertdienste-Rufnummern zu sperren.
Sachsens Verbraucherschützer beraten dazu, an wen man sich am besten wendet, wenn man den Werbefaxversender bzw. Inhaltsanbieter nicht kennt. Es wird davor gewarnt, sich per Rückfax an die auf den Werbefaxen angegebenen teuren 0190er Nummern zu wenden, da diese im Regelfall nur dazu dienen, weitere entgeltpflichtige Informationen abzurufen oder Bestellungen aufzugeben.
Wo sich die nächstgelegene Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen befindet, kann man telefonisch unter 01805 797777 (0,12 €/Min.) montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr oder auf der Homepage unter vzs@vzs.de erfahren.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
