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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

29.10.2002
Wildbret am Hubertustag
Fettarm und ausgeprägter Geschmack sind eine Versuchung wert, raten Sachsens Verbraucherschützer

Der 3. November ist der Tag des St. Hubertus. Er ist der Schutzpatron der Jäger. An diesem Tag finden alljährlich viele fröhliche Jagdfeste statt. Grund genug, sich auch mal zu Hause mit Ergebnissen einer Jagd, einem Wildbraten oder fachmännischer dem Wildbret, zu beschäftigen, meinen Sachsens Verbraucherschützer. „Wild“ bedeutet, dass es sich um Tiere handelt, die ausschließlich über die Jagd „erbeutet“ werden. Es wird zwischen Haarwild (Rot-, Dam-, Schwarz-, Muffelwild, Hase und Wildkaninchen) und Federwild (Fasan, Rebhuhn, Wildente, Wildgans, Wildtaube, Wachtel, Schnepfe, Auerhahn und Birkhahn) unterschieden. Sachsen verfügt über einen reichen Bestand an Wildtieren. Ökologisch brauchen wir also beim Wild keine Bedenken zu hegen. Sachsenweit werden jedes Jahr ca. 1200 Tonnen des besonderen Lebensmittels Wildbret erjagt. Frisches Wild gibt es jedoch nur zu bestimmten Jahreszeiten, da es, ähnlich wie beim Fischfang, Schonzeiten gibt. Reh-Rotwild und Wildschwein dürfen von Mai bis Februar geschossen werden. Ein kleiner Teil des Wildes wird auch in Wildgehegen gehalten, so genanntes Gatterwild. Gourmets behaupten, durch die einseitigere Ernährung des Gatterwildes soll der typische Wildgeschmack verloren gehen. Hier hilft nur ausprobieren. An den Ladentheken ist Wild das ganze Jahr über zu finden. Importe aus dem Ausland beispielsweise Neuseeland oder Polen machen dies möglich. Die meisten Wildgourmets wenden sich jedoch an den hiesigen Förster (sächsisches Forstamt oder an den landwirtschaftlichen Wildtierhalter). Wer ganze Tiere samt Fell und Knochen nicht mag, kann auch zum Wildfachhandel oder Metzger gehen und ein pfannengerechtes Stück Wild erwerben. Oft arbeiten auch hiesige Metzger mit den örtlichen Jägern zusammen. Der besondere Wildgeschmack ist beim Rehfleisch am ausgeprägtesten, dann folgen Rotwild und mit Abstand Damwild. Aber auch ernährungsphysiologisch hat Wildfleisch etwas zu bieten. Es ist gegenüber dem Fleisch der Nutztiere deutlich fettärmer. Während beispielsweise die Wildschweinkeule 2,5 g Fett pro 100 g rohem Fleisch aufweist, hat die Schweinekeule bei den Kollegen in der Schweinemast 22 g Fett pro 100 g rohem Fleisch zu bieten. Tiefkühlwild hat vakuumverpackt kaum Qualitätsverluste. Neben Salz und frisch gemahlenem Pfeffer eignen sich gerade beim Wild frische Kräuter wie Thymian, Rosmarin, Majoran, Salbei, Petersilie und Kerbel zum Würzen. Eine so genannte Wildgewürzmischung tut es zwar auch, aber es besteht die Gefahr des Einheitsgeschmackes bzw. der typische Wildgeschmack könnte übertönt werden, raten Sachsens Verbraucherschützer.

Für weitere Informationen rund um das Thema Wildfleisch aber auch zu allen anderen Themen der Ernährung stehen Ihnen die Ernährungsberaterinnen der Verbraucherzentrale Sachsen in einem persönlichen Beratungsgespräch für 2,50 € oder in einer telefonischen Beratung jeden Montag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0190/797774 für 1,24 €/Min. gern zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15449A.html