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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

04.11.2002
Wechsel in die private Krankenversicherung soll erschwert werden
Geplanter Stichtag 7. November sollte nicht zu übereilten Schritten verleiten

Die geplante Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze auf 3825 € wird vielen bisher gesetzlich Krankenversicherten den Weg in die private Krankenversicherung versperren. Schon ab 07. November 2002 soll diese Regelung gelten. Dann dürfen sich nur Arbeitnehmer, die ein höheres monatliches Bruttoeinkommen haben, bei privaten Kassen versichern.
„Diese Frist ist viel zu kurz, um über einen Wechsel intensiv nachdenken zu können“ sagt Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Trotzdem sollten Verbraucher nicht überstürzt handeln. Panik für bisher freiwillig in den gesetzlichen Kassen Versicherte ist trotzdem nicht angesagt, meint die Verbraucherschützerin. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollte immer gründlich vorbereitet werden. Wenn der 7. November der tatsächliche Stichtag für die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze wird, dürfte es für den Abschluss eines Vertrages sehr knapp werden, einen geeigneten Versicherer zu finden. Ob sich eine private Krankenversicherung für den Einzelnen lohnt, ist von vielen Faktoren abhängig und sehr individuell zu entscheiden.
Auch sind die Kündigungsfristen in der gesetzlichen Krankenversicherung, die gegenwärtig zwei Monate jeweils zum Monatsende betragen, einzuhalten. „Wer das nicht beachtet und voreilig eine private Police abschließt, muss mit teuren Doppelzahlungen rechnen“, so Marion Schmidt.

Wer sich trotzdem für einen Wechsel in die private Krankenversicherung entscheidet und gegebenenfalls auch über der geplanten neuen Versicherungspflichtgrenze liegt, kann sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen Rat holen. Mit Hilfe eines computergestützten Programms kann man sich ganz schnell individuell eine günstige private Versicherung heraussuchen. Das ist in den Beratungsstellen in Chemnitz, Dresden, Zwickau, Görlitz, Torgau und Leipzig möglich.

Wer weitere Fragen zur Krankenversicherung hat, kann sich an eine der 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden oder montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr das Beratungstelefon unter der Nummer 0190 79 777 2 (1,24 €/Min.) anrufen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15454A.html