Nach der schweren Hochwasserkatastrophe wird bei vielen Sachsen wieder aufgebaut.
Oft ist es aber nicht nur eine Frage des Willens, sondern hauptsächlich eine Frage des Geldes, ob dies überhaupt möglich ist. Versicherungsleistungen und eventuell erhaltene Hilfsleistungen Dritter reichen in vielen Fällen nicht aus, um die zerstörten Gebäude wieder herzurichten. Deshalb wurden besondere Förderprogramme aufgelegt, die den betroffenen Eigentümern weitere finanzielle Hilfe bringen sollen.
So gibt es vom Freistaat Sachsen Zuschüsse für hochwassergeschädigte Wohngebäude zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit. Das Geld kann zum Beispiel für die Trockenlegung und die Instandsetzung der technischen Gebäudeausrüstung (Gas, Elektrik, Wasser) verwendet werden. Der Zuschuss beträgt max. 5.000 Euro für jedes Gebäude mit einem geschätzten Schaden von mindestens 10.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt bei den jeweils örtlich zuständigen Wohnungsbauförderbaustellen der Landratsämter und kreisfreien Städte und muss bis zum 31.12.2002 erfolgen. Bewilligungs- und Auszahlungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank.
Darüber hinaus gibt es seit dem 26.09.2002 die "Aufbauhilfe Wohngebäude 2002". Sie soll zur Instandsetzung oder zum Wiederaufbau vorwiegend zu Wohnzwecken dienender Gebäude verwendet werden. Diese Zuwendung kann ab einem Mindestschaden von 5.000 Euro gewährt werden und wird in Höhe des pauschalisierten Zeitwertes gewährt. Dieser liegt bei 80 Prozent der förderfähigen Wiederherstellungskosten. Ausgezahlte Versicherungsleistungen und Soforthilfen werden angerechnet. Für dieses Programm endet die Antragsfrist am 30.05.2003. Auch in diesem Fall läuft das Verfahren über die Wohnungsbauförderstellen und über die Sächsische Aufbaubank.
Eine doppelte Inanspruchnahme der Zuschüsse ist allerdings nicht möglich. Bei beiden Programmen erfolgen die Zuwendungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss, auf den es jedoch keinen Rechtsanspruch gibt.
Wer nähere Informationen zu diesen Förderungen oder auch zu den verbilligten KfW-Krediten wünscht bzw. Hilfe beim Ausfüllen der Anträge benötigt, kann sich an die Finanzdienstleistungsberater der Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Wo die nächstgelegene Beratungsstelle zu finden ist, erfährt man montags bis freitags zwischen 9.00 und 16.00 Uhr am Auskunftstelefon unter der Nummer 01805-797777 (0,12 EUR/Min.)
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