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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

08.11.2002
Regelungen zur Preisangabe geändert
Mehr Preisklarheit beim Online-Kauf

Zukünftig sind im Fernabsatz tätige Unternehmen verpflichtet, zusätzlich zur Angabe der Endpreise auch anzugeben, dass die für die Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer oder sonstige Preisbestandteile enthalten. Und es muss angegeben werden, ob zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen. Dann ist auch deren Höhe anzugeben. Nachfragen oder Missverständnisse, die gerade beim Online-Kauf häufig aufgetreten sind, sollen damit vermieden werden. Hier wird das Recht der Preisangaben an Vorschriften angepasst, die bereits die BGB-Informationspflichten-Verordnung für Fernabsatzverträge ausdrücklich vorschreibt. "Neu ist jedoch", so die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich, "dass im Fernabsatzhandel zukünftig der Hinweis "inklusive Mehrwertsteuer" gefordert wird." Gerade das galt in der Vergangenheit als unlautere Werbung. Neu ist nach der geänderten Preisangaben-Verordnung unter anderem auch, dass Hotels, Pensionen usw. von der Pflicht entbunden werden, in jedem Zimmer ein Preisverzeichnis anzubringen.

Wenn bei Schlussverkäufen auf die bereits ausgezeichneten reduzierten Preise tageweise eine weitere Preisherabsetzung erfolgt, dann entfällt zukünftig die Pflicht zur Angabe von Endpreisen an der einzelnen Ware.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15458A.html