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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

13.11.2002
Private Pflegeversicherungsangebote genau prüfen
Nach jüngstem BGH-Urteil zur Pflegeversicherung Bedeutung privater Policen erhöht

In Zeiten ständig steigender Kosten im Gesundheitswesen reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung schon heute nicht immer aus. Da können schnell finanzielle Lücken in Höhe von mehreren tausend Euro entstehen. In diesem Zusammenhang werden häufig die Kinder pflegebedürftiger Eltern zur Kasse gebeten. Das ging teilweise so weit, dass diese ihre eigene Altersvorsorge für die Pflege der Eltern aufbrauchen mussten. Vor wenigen Tagen hat sich nun der Bundesgerichtshof (AZ: XII ZR 266/99) zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren pflegebedürftigen Eltern geäußert. Dabei stellten die Richter klar, dass auch den Kindern immer ein angemessener Selbstbehalt zur Lebensführung verbleiben muss. Wie viel das ist, wird jedoch nur an Hand des Einzelfalls zu beurteilen sein. Somit hat dieses höchstrichterliche Urteil keine abschließende Rechtssicherheit gebracht.
Vor diesem Hintergrund rückt die Eigenvorsorge und damit die bisher wenig beachteten privaten Pflegezusatzversicherungen ins Blickfeld. Sie springen ein, wenn das Geld aus der gesetzlichen Versicherung nicht ausreicht. Doch nicht jedes Angebot ist sinnvoll und finanziell attraktiv. Deshalb raten Sachsens Verbraucherschützer vorher unbedingt zur genauen Information und zum Vergleich.

Grundsätzlich werden drei Varianten angeboten: die Pflegerenten-, die Pflegekosten- und die Pflegetagegeldversicherung. „Unter diesen Möglichkeiten sollten Verbraucher vorzugsweise die Pflegekostenversicherung prüfen“, meint Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Hier bekommt der Versicherungsnehmer einen bestimmten Prozentsatz der Pflegekosten dazu, das können z.B. 80 Prozent des Betrages sein, der nach Abzug der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung verbleibt. Die monatlich zu zahlende Prämie für diesen Versicherungsschutz richtet sich u.a. nach dem Eintrittsalter und nach dem Geschlecht. So zahlen Männer weniger als Frauen und junge Versicherte weniger als ältere. Bedeutung hat jedoch nicht allein die Versicherungsprämie. Verbraucher sollten sich auch die Versicherungsbedingungen genau anschauen. So ist ein Angebot empfehlenswert, bei dem der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Daneben gibt es noch eine Reihe anderer wichtiger Punkte, wie zum Beispiel die Regelungen zu Wartezeiten, zur Beitragsfreistellung im Leistungsfall, zur Anerkennung der Pflegestufen und zu Fixierung von Höchstsummen.
Die sächsischen Verbraucherschützer helfen mit ihrem Wissen und ihrem Rat bei diesen Fragen gern weiter. Wo und wann das möglich ist, erfährt man montags bis freitags von 9.00 bis 16.00 Uhr am Auskunftstelefon unter der Nummer 01805 – 79 77 77 (0,12 €/Min).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15463A.html