Nun ist es Gewissheit: Das so genannte Vorschaltgesetz wurde am 15.11.2002 vom Bundestag abgesegnet. Rückwirkend zum 7. November 2002 hat man dort beschlossen, dass die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2003 nicht erhöht werden dürfen. Ausnahmen bestehen nur bei Veränderungen der Verpflichtungen oder bei Ansprüchen aus dem Risikostrukturausgleich sowie in Fällen, in denen die Leistungsfähigkeit einer Krankenkasse durch die Beitragssatzfestschreibung gefährdet ist.
Einige Kassen hatten nun schnell noch rückwirkend zum 1. November 2002 ihre Beitragssätze angehoben, was für die Verbraucher sehr überraschend kam, zumal sie nicht direkt von ihrer Kasse informiert wurden. Es ist zwar zutreffend, dass es keine Verpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen gibt, wonach sie jeden Versicherten schriftlich über eine Beitragserhöhung vorab oder rückwirkend informieren müssen. Es reicht gegenwärtig aus, wenn der Verbraucher dies auf Nachfrage am Telefon erfährt, die Möglichkeit des Internets nutzt oder die Information in der Mitgliederzeitung seiner Kasse liest.
Für viele Verbraucher bedeutet dies eine weitere Härte in dem schon kaum zu durchschauenden Dschungel der Gesetze und ständigen Veränderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb fordern die sächsischen Verbraucherschützer die Aufnahme einer gesetzlichen Regelung zur Informationspflicht der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten, wenn der Kassenbeitrag erhöht werden soll.
Auf Grund der ständigen Erhöhungen der Beitragssätze fragen sich viele Verbraucher, ob sie in ihrer Kasse bleiben sollen. Für all diejenigen, die wechseln wollen, hält die Verbraucherzentrale Sachsen in ihren 13 Beratungsstellen eine Beitragsübersicht für Arbeiternehmer und eine für Selbstständige zum Abholpreis von 2 € bzw. 2,50 € bereit. Man kann diese Übersichten auch per Fax unter den Nummern 1905 553110 154 und 01905 553110 168 abrufen (0,62 €/Min.). Vor dem Wechseln sollte man sich aber vorsichtshalber bei der neuen Kasse erkundigen, ob im nächsten Jahr doch eine Beitragssatzerhöhung auf Grund der Ausnahmeregelungen ansteht.
Wer weitere Fragen zur Krankenkassenwahl hat, kann sich an eine der 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden oder montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr das Beratungstelefon unter der Nummer 0190 79 777 2 (1,24 €/Min.) anrufen.
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