Sachsens Verbraucherschützer rufen entnervte Fax-, Brief- und Telefonadressaten auf, sich zur Wehr zu setzen. Die betreffenden Netzanbieter sollte man auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Inhalteanbieter an die Regeln halten. Anderenfalls sollte man vom Netzbetreiber fordern, die missbräuchlich verwendeten Nummern zu sperren.
Den Netzbetreiber erkennt man anhand der ersten Ziffern hinter der 0190er Nummer, da die Nummern in 1000er Blöcken von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP, 53105 Bonn, Postfach 8001) an Telekommunikationsnetzbetreiber zugeteilt werden. Unter www.regtp.de kann man über den Link „Zu 0190-Dialer“ die jeweiligen Zuteilungsempfänger mit Adresse für 0190er Nummern einsehen. Wer dazu keine Möglichkeit hat, dem helfen Sachsens Verbraucherschützer bei der Ermittlung des Netzbetreibers in ihren Beratungsstellen. Dort kann man auch einen Musterbrief für die Forderung an den jeweiligen Netzbetreiber erhalten.
Faxwerbung, die zum Abruf häufig wertloser Informationen unter 0190er Nummern animiert und Werbung überhaupt, so z.B. in Form dubioser Gewinnbenachrichtigungen, über die man unter 0190... näheres erfahren kann, nervt und kostet die Empfänger.
Eine gewisse Stärkung der Verbraucherrechte ist mit der am 28.08.2002 in Kraft getretenen Zweiten Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) erreicht worden. Danach sind diejenigen, die anderen Mehrwertdiensterufnummern zur Nutzung überlassen (Telekommunikationsnetzbetreiber), verpflichtet, die Inhalteanbieter im Rahmen der Nummernüberlassung darauf hinzuweisen, dass keine Werbung unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften zugesandt oder übermittelt wird. Weiter regelt der neu eingeführte § 13a der TKV, dass derjenige, der gesicherte Kenntnis darüber hat, dass demgegenüber Mehrwertdiensterufnummern rechtswidrig für Werbemaßnahmen genutzt werden, unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Unterbindung dieses Rechtsverstoßes zu ergreifen hat. Außerdem hat derjenige, der gesicherte Kenntnis von einer wiederholten oder schweren Zuwiderhandlung hat, die missbräuchlich verwendete Mehrwertdiensterufnummer zu sperren. Weitere gesetzliche Schritte zur wirksameren Eindämmung von Betrug mit 0190er Rufnummern sind im Gange.
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