Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

29.11.2002
Widerrufsbelehrungen nun ohne Unterschrift
Sachsens Verbraucherschützer informieren über mögliche Nachteile durch geänderte Rechtsvorschriften beim Widerruf von Verbraucherverträgen

Wer an der Haustür oder im Rahmen so genannter Kaffeefahrten Kaufverträge abschließt, kann diese Verträge in der Regel innerhalb von zwei Wochen widerrufen, vorausgesetzt, der Verbraucher hat bei Vertragsabschluss eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten. Nicht selten kommen bei derartigen Haustürgeschäften kurz nach dem Kauf Zweifel auf, der Verbraucher will aus dem Vertrag heraus. Das ist im Prinzip kein Problem, denn ein Blick in die Unterlagen, insbesondere die Widerrufsbelehrung, versetzen den Verbraucher in die Lage, den Widerruf innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer in Textform oder einfach durch Rücksendung zu erklären. "Problematisch wird es allerdings", so die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Bettina Dittrich, "wenn die Waren erst Wochen nach dem Vertragsabschluss zugesandt werden sollen."
Bereut der Verbraucher seinen Kauf erst, nachdem er beispielsweise 2 Monate nach der Verkaufsveranstaltung die Waren zugesendet bekommt, ist guter Rat teuer. Wurde der Verbraucher nämlich ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, kann er jetzt nicht mehr widerrufen. Dass er ordnungsgemäß belehrt wurde, bemerkt er möglicherweise erst zu diesem Zeitpunkt, denn die Widerrufsbelehrung war unter Umständen in den Vertragsunterlagen, die der Kunde erhalten hat, verborgen. Nach der bis zum Sommer dieses Jahres geltenden Rechtslage musste der Verbraucher bei widerrufbaren Verbraucherverträgen die Widerrufsbelehrung gesondert unterschreiben. Aber seit dem 01.08.2002 gilt das für Haustürgeschäfte und seit dem 01.11.2002 für sonstige widerrufbare Verbraucherverträge nicht mehr. Da nunmehr also dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung einfach mit den Vertragsunterlagen ausgehändigt werden kann, ohne dass ein separater Hinweis erfolgen muss, besteht die Gefahr, dass Verbraucher gerade bei Haustürgeschäften ihr Widerrufsrecht häufig nicht mehr wahrnehmen können. Entspricht allerdings die Widerrufsbelehrung nicht den strengen Formvorschriften, ist die Möglichkeit, zu widerrufen, nicht auf zwei Wochen beschränkt. Verbrauchern wird empfohlen, im Zweifelsfalle Rechtsrat bei den sächsischen Verbraucherschützern einzuholen. Wo sich die nächstgelegene Beratungsstelle befindet, erfahren Sie am Auskunfttelefon unter 01805/797777 (0,12 EUR/Min.) oder auf der Homepage unter www.vzs.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15473A.html