Überall fehlt es an Geld, so auch in den meisten Familienkassen. Zum Sparen bleibt da oft nichts übrig. Andererseits verschenken immer noch etliche Arbeitnehmer manches Sümmchen. Gemeint sind die vermögenswirksamen Leistungen, umgangssprachlich auch als vwL abgekürzt. Wer diese nicht nutzt, hat zudem auch keinen Anspruch auf die darauf gewährte staatliche Förderung.
Nicht wenige Arbeitgeber zahlen ihren Arbeitnehmern auf Grund von Tarifverträgen, Betriebs- oder auch Einzelvereinbarungen vwL als zusätzliche Geldleistung. Auf den ersten Blick scheint es sich dabei für manchen um „Peanuts“ zu handeln. Doch wer über viele Jahre auf monatlich wenigstens 6,65 € oder mehr verzichtet, hat am Ende ein paar tausend Euro weniger als derjenige, der das Geld mit Gewinn anlegt und unter Umständen dafür auch noch vom Staat die Arbeitnehmersparzulage oder eine Wohnungsbauprämie bekommt.
Sachsens Verbraucherschützer raten deshalb unbedingt zur Inanspruchnahme zusätzlich gezahlter vermögenswirksamer Leistungen. Hinsichtlich der Anlagemöglichkeiten gibt es dann ein paar Dinge zu berücksichtigen. So wird zum Beispiel nicht jede Anlageform staatlich gefördert. Vorzugsweise empfehlen sich Aktienfonds und Bausparverträge, auf die es unter Berücksichtigung von bestimmten Einkommensgrenzen die staatliche Zulage oder Prämie gibt.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat jetzt ihr Faltblatt „Vermögenswirksame Leistungen – auch mit wenig Geld noch sparen" aktualisiert und hält dies in allen Beratungsstellen parat. Wer sich noch näher und ganz individuell, zum Beispiel zur Fondsauswahl, beraten lassen möchte, hat dazu ebenfalls vor Ort Gelegenheit. Telefonische Beratung gibt es montags, mittwochs und donnerstags zwischen 10.00 und 16.00 Uhr unter der Rufnummer 0190 79 777 2 (1,24 €/Min).
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