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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

19.12.2002
Ab 2003 neu - und gut?
Verbraucherzentrale Sachsen hat wichtige Änderungen zusammengefasst

Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung soll ab 1. Januar 2003 von 3.375 auf 3.825 Euro pro Monat angehoben werden. Das heißt für Versicherte, dass sie erst ab einem Bruttoeinkommen von monatlich über 3.825 Euro in die private Versicherung wechseln können.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird entsprechend der Lohnentwicklung ab 1. Januar 2003 von 3.375 auf 3.450 Euro angehoben. Für bisher freiwillig Versicherte erhöhen sich damit die Beiträge.

Das Sterbegeld soll ab 1. Januar 2003 für Versicherte von gegenwärtig 1.050 Euro auf die Hälfte, also auf 525 Euro, abgesenkt werden. Für in der Familienversicherung versicherte Angehörige sinkt der Betrag von 525 Euro auf 262,50 Euro.

Zahntechnische Leistungen sollen ab 1. Januar 2003 zwar um 5 Prozent billiger werden, aber mit dem geplanten Steuervergünstigungsabbaugesetz sollen auf zahntechnische Leistungen und auf bestimmte Leistungen der Zahnärzte voraussichtlich ab 01.04.2003 immerhin 16 Prozent statt bisher 7 Prozent Umsatzsteuer erhoben werden. Deshalb dürften für den Verbraucher hier kaum Einsparungen zu erwarten sein.

Das Einfrieren der Kassen-Beitragssätze für das Jahr 2003 auf das Niveau des Jahres 2002 (eventuell rückwirkend schon ab dem 07.11.2002) soll den Versicherten zwar weitere erhebliche Beitragssteigerungen ersparen, aber Kassen in schwieriger wirtschaftlicher Lage können dennoch eine Erhöhung der Beitragssätze beantragen.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung soll ab 1. Januar 2003 von 3.750 auf 4.250 Euro in Ostdeutschland (von 4.500 auf 5.100 Euro in Westdeutschland) steigen. Das ist die Höchstgrenze, bis zu der aus einer Beschäftigung oder aus selbstständiger Tätigkeit Beiträge zur Rentenversicherung oder zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen.
Positiv in diesem Zusammenhang ist die Möglichkeit, für eine Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge künftig auch einen höheren Betrag - bis zu 4 Prozent - vorzusehen.

Die Rentenbeiträge sollen ab 1. Januar 2003 von 19,1 auf 19,5 Prozent steigen. Pflichtversicherte müssen damit pro Monat bis zu 67,50 Euro mehr als bisher in die Rentenkasse einzahlen. Der Arbeitgeber legt noch einmal ebenso viel drauf.

Bei Blumen und Zierpflanzen ist im Entwurf des so genannten Steuervergünstigungsabbaugesetzes ab 01.04.2003 eine Änderung der Umsatzsteuer von gegenwärtig 7 auf 16 Prozent vorgesehen.

Wichtig für Autofahrer ist die Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes ab 1. Januar 2003. Im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, besonders im Ausland, soll sich künftig die Rechtsposition der Geschädigten verbessern. Es werden Höchstfristen für die Bearbeitung von Schadensfällen eingeräumt. Außerdem werden Auskunftsstellen eingerichtet, die Informationen über den Unfallverursacher erteilen. Und es wird eine Entschädigungsstelle eingerichtet werden, die sich um Schäden aus Auslandsunfällen kümmert.

Das Grundsicherungsgesetz tritt ab 1. Januar 2003 in Kraft. Es handelt sich dabei um eine eigenständige Sozialleistung, die man bei Bedürftigkeit ab Vollendung des 65. Lebensjahres erhalten kann oder ab Vollendung des 18. Lebensjahres bei dauerhaft voller Erwerbsminderung. Damit soll der grundlegende Bedarf für den Lebensunterhalt gesichert und die Zahlung von Sozialhilfe vermieden werden.

Eine neue Börsenordnung gilt ab 1. Januar 2003, die sich in einem bedeutsamen Punkt allerdings erst im März auswirken wird. Bis dahin sollen die Börsenindizes (DAX, MDAX, SDAX, NEMAX) neu gebildet werden. So soll sich die Zahl der Plätze in den Indizes verringern. Aktien, die aus den Indizes herausfallen, müssen dann mit Kursverlusten rechnen.

Die neu gegründete Protektor Lebensversicherung AG, München, wird Anfang 2003 ihre Tätigkeit aufnehmen. Dabei handelt es sich um eine von der Versicherungswirtschaft gegründete Auffanggesellschaft, die Lebensversicherungsverträge von in Not geratenen Versicherungsunternehmen übernehmen und fortführen wird.

Das Eigenheimzulagegesetz soll Mitte Februar, rückwirkend zum 1. Januar 2003, geändert werden. Dabei geht es vor allem um die Reduzierung der Zulagen und um die Senkung der Einkommensgrenzen. Kinderlose Paare, die auch innerhalb von 4 Jahren nach Einzug ins neue Heim noch ohne Nachwuchs sind, werden nach gegenwärtigem Stand keine Eigenheimzulage mehr erhalten. Für Neubauten soll es künftig nicht mehr Zuschüsse geben als für Altbauten.

Das Bankgeheimnis soll Mitte Februar gelüftet werden. Mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz plant die Bundesregierung die Einführung von Kontrollmitteilungen und die Einführung einer 15-prozentigen Pauschalsteuer auf Aktien- und Immobiliengewinne.

Die Weinkennzeichnung wird ab 1. Januar 2003 umfassender und erlaubt künftig auch Informationen über das Herstellungsverfahren.

Weniger Pestizide bei der Herstellung von Lebensmitteln fordern zwei EU-Richtlinien, die bis zum Beginn des Jahres 2003 umgesetzt sein müssen. Dabei sind neue Höchstmengenregelungen für Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel vorgesehen.

Das Öko-Landbaugesetz regelt ab 1. April 2003 eine intensivere Überwachung der Öko-Kontrollstellen.

Nahrungsergänzungsmittel sollen ab 31. Juli 2003 einheitlich definiert und besser gekennzeichnet werden. Außerdem sollen eine Tagesdosis empfohlen und ein Warnhinweis bei Überdosierung angegeben werden.

Ein Pflichtpfand wird ab 1. Januar 2003 für Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke wie Cola und Limonade erhoben, die in Dosen, in Einwegflaschen aus Glas oder Plastik verkauft werden. Bis 1,5 Liter Inhalt beträgt das Pfand 25 Cent, bei über 1,5 Liter Inhalt sind es 50 Cent. Da nach Aussagen des Handels ein flächendeckendes Kennzeichnungs- und Rücknahmesystem erst Mitte des Jahres 2003 zur Verfügung gestellt werden kann, empfehlen Sachsens Verbraucherschützer, bis dahin Getränke in Mehrwegflaschen zu kaufen, um sich den Stress mit Pfandbons und ähnlichen Notlösungen der Händler zu ersparen.

Call by Call und Preselection im Ortsnetz wird vermutlich erst etwa im Frühjahr 2003 tatsächlich im Angebot sein. Laut Gesetz ist dies zwar bereits seit dem 1. Dezember 2002 möglich. Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation hat jedoch der Deutschen Telekom AG eine "Schonfrist" bis Ende Februar 2003 eingeräumt, um die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die freie Wahl des Anbieters im Ortsnetz zu schaffen. Tipp der Verbraucherschützer: Derzeit bieten einige kleine TK-Dienstleister Ortsgespräche preisgünstig über den Umweg von frei tarifierbaren 0190-0-Nummern an.

Die nächste Stufe der Öko-Steuerreform ist wieder ab 1. Januar 2003 erreicht. Damit erhöht sich der Preis pro kWh Strom um 0,3 Cent. Bei einem Verbrauch von 1000 kWh sind das 3 Euro. Wesentlich größer sind die zu erwartenden Preissteigerungen der Energieversorger wegen angeblich gestiegener Liefer- und Beschaffungskosten. Hier sind u. a. bei den Grundkosten mit Erhöhungen bis zu mehr als 30 Prozent zu rechnen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15485A.html