Viele Autofahrer erhalten erst jetzt von ihrem bisherigen Kfz-Versicherer die Information, was der Versicherungsschutz für das Auto ab 01.01. 2003 kostet. Dabei müssen einige Verbraucher mit Prämienerhöhungen rechnen. Häufig glauben Betroffene, der Stichtag für eine Kündigung sei verstrichen. Schließlich wurde immer auf den 30. November hingewiesen.
Für diese Fälle sind jedoch noch nicht alle Eulen verflogen, wissen Sachsens Verbraucherschützer. Es wird nämlich zwischen einem ordentlichen und einem außerordentlichen Kündigungsrecht unterschieden. Bei Prämienerhöhungen – egal ob im Cent- oder Eurobereich – haben Versicherungsnehmer immer eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit, über die der Versicherer informieren muss. Nach Eingang der Mitteilung bleibt dem Verbraucher für den Ausspruch der Kündigung ein Monat Zeit. Trifft die Erhöhungsmitteilung beim Versicherungsnehmer zum Beispiel erst Ende Dezember ein, so kann dieser sich noch Mitte Januar zu einer rückwirkenden Kündigung zum 31.12. 2002 entschließen.
Sobald man über die gestiegene Prämie informiert ist, sollte man sich nach günstigeren Angeboten umschauen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hilft dabei professionell, schnell und unkompliziert mittels eines computergestützten Vergleiches. Darin sind die Tarife zum 01.01.2003 von 66 Gesellschaften eingearbeitet. Wer dieses Angebot zum Preis von 10 € nutzen will, kann dazu jede Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen aufsuchen. Man kann sich den individuellen Vergleich aber auch gleich während eines Telefonats mit den Verbraucherschützern erstellen lassen. Dazu wählt man montags, mittwochs oder donnerstags zwischen 10 und 16 Uhr die Nummer 01905 79 777 2 (1,24 €/Min). Schließlich kann man rund um die Uhr auch den FAX-Abruf für die Erstellung dieses Anbietervergleichs nutzen. Dazu wählt man die Rufnummer 01905 553110 167 (0,62 €/Min).
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