Zur Vorweihnachtszeit gehören gemütliche Stunden mit Kaffee, Tee, Weihnachtskeksen, Stollen und Lebkuchen. Damit die weihnachtliche Vorfreude nicht durch die Sorge um eine Belastung des Gebäcks mit Acrylamid getrübt wird, rät die Verbraucherzentrale Sachsen, möglichst kurz und bei niedrigen Temperaturen zu backen. Das Gebäck bleibt dann allerdings heller und weist einen geringeren Bräunungsgrad auf. Je dunkler und krosser desto mehr Acrylamid entsteht.
Nach neuesten Untersuchungen von Mürbe- und Spritzgebäck sind Ofentemperaturen von nicht mehr als 190 °C noch vertretbar; die Farbe des Gebäckes ist nicht mehr zu hell und der Geschmack ansprechend. Bei 220 °C können die Acrylamidwerte in die Höhe schnellen und die Kekse bitter schmecken.
Durch den Zusatz von Eigelb zum Teig kann die Acrylamidbildung verringert werden.
Daneben gibt es folgende Alternativen:
Großvolumige Backwaren enthalten in der Regel geringere Mengen an Acrylamid als kleinvolumige. So erwiesen sich Stollen und Sandkuchen bei bisherigen Untersuchungen als unproblematisch.
Bei feuchteren und weicheren Backwaren wie z. B. Bisquitgebäck, Kuchen und Teilchen ist mit niedrigeren Acrylamid-Werten zu rechnen als bei trockenen, harten, flachen Gebäcken.
Weitere Informationen und Tipps zu Acrylamid können Verbraucherinnen und Verbraucher in dem kostenlosen Faltblatt „Acrylamid in Lebensmitteln“, erhältlich in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen, nachlesen oder bei den Ernährungsberaterinnen erfahren. Wo sich die Beratungsstellen befinden, kann am Auskunftstelefon unter 01805 797777 (0,12 €/Min.) erfragt oder auf der Homepage der sächsischen Verbraucherschützer unter www.vzs.de nachgelesen werden.
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