Viele Krankenkassen haben zum 01. Januar 2003 ihren Beitragssatz zum Teil kräftig erhöht. Betroffene Kassenmitglieder suchen deshalb eine Möglichkeit, durch einen Wechsel auch hier Geld zu sparen. Dabei kommt ihnen das so genannte Sonderkündigungsrecht zugute. Immerhin liegen die Beitragssätze der für Sachsen geöffneten gesetzlichen Krankenkassen zwischen 11,9 und 15,3 %.
Wechselwillige können bei Beitragssatzerhöhungen – unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft – ihrer Kasse mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende den Rücken kehren. Das bedeutet bei einer Beitragserhöhung im Januar einen Kassenwechsel zum 01. April 2003, wenn die Mitgliedschaft in der alten Krankenkasse bis Ende Januar – am besten per Einschreiben mit Rückschein – gekündigt wird. Wer erst im Februar von der Beitragssatzerhöhung erfährt, kann auch zu diesem Zeitpunkt noch eine Kündigung aussprechen. Es verschiebt sich dann die Mitgliedschaft in der neuen Kasse nur um einen Monat. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte man sich aber bei der neuen Kasse erst erkundigen, ob und wann dort eventuell Erhöhungen geplant sind.
Grundsätzlich kann zwischen Ortskrankenkassen, Ersatzkassen und Betriebskrankenkassen gewählt werden. Auch Innungskrankenkassen stehen allen in den gesetzlichen Kassen Versicherten offen, wenn dies in der jeweiligen Satzung vorgesehen ist. Alter und Gesundheitszustand sind für einen Wechsel unerheblich. Allerdings sollten dabei nicht nur der Beitragssatz entscheiden, sondern auch die Leistungen im einzelnen, denn es kann beispielsweise beim Service und bei den Zusatzleistungen durchaus Unterschiede geben. Deshalb sollten sich Kassenpatienten, die Wert auf bestimmte Angebote wie z.B. Akupunktur oder spezielle Rehabilitationsmaßnahmen legen, vor einem Wechsel bei den Kassen danach erkundigen.
Für all diejenigen, die beim Wechseln zunächst nur auf den Beitragssatz schauen wollen, hält die Verbraucherzentrale Sachsen in allen 13 Beratungsstellen jetzt eine aktualisierte Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen, die sich für Sachsen geöffnet haben, zum Abholpreis von 2 € bereit. Für Selbstständige gibt es eine gesonderte Liste zum Abholpreis von 2,50 €.
Beide Übersichten sind auch per Fax unter den Nummern 0190 5553110 154 - allgemeine Beitragssätze - und 0190 5553110 168 (0,62 €/Min.) - für Selbstständige - abzurufen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
