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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

15.01.2003
Wegen Streik in der Warteschleife
Verbraucherzentrale Sachsen e.V. berät zu Ansprüchen von Reisenden

Nachdem die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di nun zu ersten Warnstreiks bei der Lufthansa aufgerufen hat, fürchten viele Reisende, die in Hamburg, München, Frankfurt, Köln, Düsseldorf, Berlin und Stuttgart abfliegen wollten, um ihren geplanten Ferienbeginn.
Bei einem Streik des Personals der Fluggesellschaft im Rahmen einer Pauschalreise handelt es sich nicht um höhere Gewalt, da dieses Risiko in den Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters fällt. Es ist davon auszugehen, dass die Reiseveranstalter hier ihrer Informationspflicht nachkommen und von sich aus Abhilfe anbieten. Reisende sollten dennoch nicht versäumen, sich zunächst umgehend an ihren Reiseveranstalter zu wenden, damit dieser Abhilfemaßnahmen, wie Beschaffung eines Ersatzfluges und gegebenenfalls erforderliche Übernachtungsmöglichkeiten regeln kann. Kommt der Veranstalter dieser Pflicht nicht nach, kann der Reisende auch selbst aktiv werden, indem er z.B. einen Ersatzflug bucht und die dafür notwendigen Aufwendungen später vom Veranstalter zurückfordert. Reisende müssen hier natürlich ihre Pflicht zur Schadensminderung beachten, d.h. sie müssen den auf zumutbare Weise kostengünstigsten Flug buchen. Wenn kein Ersatzflieger buchbar ist, können Reisende unter Umständen den Vertrag kündigen und den gesamten Reisepreis zurückverlangen.

In derartigen Fällen liegt ein kündigungs- bzw. minderungsberechtigter Reisemangel vor, so dass, wenn sich der geplante Abflug um mehr als vier Stunden verschiebt, Minderungsansprüche in Höhe von 5 % des Tagespreises für jede weitere Stunde geltend gemacht werden können. Hat dies zur Folge, dass ein gebuchter Urlaubstag zunichte gemacht wird, kann zudem der Tagesreisepreis entsprechend gemindert werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit besteht allerdings nicht.
„Die Vorschriften des Pauschalreiserechtes“, so die Reiserechtsexpertin Bettina Dittrich, „finden dann keine Anwendungen, wenn sich ein Linienflug im Rahmen einer Einzelbuchung verspätet oder gar ausfällt.“

Wer sich zu reisevertraglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit den angekündigten Streiks beraten lassen möchte, kann montags, mittwochs und donnerstags jeweils zwischen 10 und 16 Uhr die Service-Nummer 0190/79 777 1 (1,24 €/Min.) der Verbraucherzentrale Sachsen anrufen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15499A.html