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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

22.01.2003
Lebensversicherungen halten oder kündigen?
Verbraucherschützer: Vor Kündigung Alternativen gründlich prüfen

Seit Jahresanfang häufen sich bei den sächsischen Verbraucherschützern Anfragen zur Kündigung von Kapital-Lebensversicherungen. Für den Wunsch nach Beendigung der Verträge werden immer wieder zwei Hauptgründe genannt: Die deutlich niedrigeren Erträge, die die Lebensversicherer in Aussicht stellen und Zahlungschwierigkeiten auf seiten der Verbraucher. Gerade Alleinerziehende können die Prämien oft nicht mehr aufbringen. So suchte beispielsweise eine arbeitslose 43-jährige Witwe aus Plauen, in deren Haushalt 2 Kinder im Alter von 14 und 16 Jahren leben, jetzt Rat bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
Eine vorzeitige Kündigung ist jedoch immer mit erheblichen finanziellen Verlusten und darüber hinaus oft auch noch mit weiteren Nachteilen verbunden. Etliche Verbraucher haben zu der Kapital-Lebensversicherung eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen. Bei einer Kündigung der Lebensversicherung geht auch dieser wichtige Risikoschutz verloren. Eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen, kann im Einzelfall zum Problem werden.
“Bevor man seinen schon einige Jahre laufenden Kapital-Lebensversicherungsvertag kündigt, sollte man alle möglichen Alternativen gründlich prüfen”, rät Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Die derzeitige Situation am Kapitalmarkt, die auch die Versicherer hart getroffen hat, sollte nicht der entscheidene Grund für eine Kündigung des Vertrages sein. Hier gilt es, auf bessere Zeiten zu hoffen. Wer sich die Lebensversicherung finanziell nicht mehr leisten kann, also zum Beispiel die Prämie auf Dauer schon aus seinem Dispositionskredit bezahlt, sollte ebenfalls nicht vorschnell kündigen. Zunächst sollte hier geprüft werden, ob man unnötige Zusätze, wie einen Unfalltod-Zusatz oder eine Dynamik, aus dem Vertrag wieder herausnehmen kann. Dadurch kann schon einiges an Geld gespart werden. Vielleicht kommt auch eine Reduzierung der Todesfallsumme in Betracht. Wenn keine unnötigen Leistungen zu kappen sind, kann man über eine Beitragsfreistellung nachdenken. Es wird aber auch immer Fälle geben, bei denen eine Kündigung das kleinere Übel als die Fortführung des Vertrages ist. Wer sich bei seiner Entscheidungsfindung von Experten helfen lassen möchte, sollte sich an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15504A.html