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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

27.01.2003
Erstaunen über Mahnung für Call-by-Call-Telefonate
Die Deutsche Telekom AG führt Beschwerdemanagement und Inkasso für säumige Zahler nur für die eigenen Rechnungsbestandteile durch

Nanu, ich habe doch meine Telefonrechnung gleich nach der ersten Mahnung der Deutschen Telekom bezahlt, wundert sich so mancher Verbraucher, und schaut ratlos auf das Mahnschreiben, zum Beispiel von der Firma NEXNET GmbH, Berlin. Das fordert die Bezahlung ausstehender Telefongespräche, die Call by Call über diverse alternative Anbieter geführt wurden. Rechnet denn die Deutsche Telekom die Beträge für diese Telefonate nicht mehr ab?
"Grundsätzlich macht das die Telekom schon, aber das Inkasso für unpünktliche Zahler betreibt sie nur für die eigenen Forderungen", weiß Evelin Voß, Telefonexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Deutsche Telekom informiert bereits seit Juli 2001 die Call-by-Call-Anbieter, dass deren ausstehende Posten nicht beglichen wurden. Die Firmen müssen dann die offenen Beträge selbst beim Kunden anmahnen. Die Deutsche Telekom schickt ihren Kunden nur noch die Zahlungserinnerung an die über die Telekom selbst in Anspruch genommenen Leistungen. Und nur diese stehen noch auf der Rechnung, die sie der 1. Mahnung beifügt.
Sachsens Verbraucherschützer raten deshalb allen Call-by-Call-Telefonierern, die Telefonrechnung von der Deutschen Telekom AG pünktlich bis zum Fälligkeitstermin zu begleichen, wenn diese nicht offensichtlich Grund zur Beanstandung gibt. Wer erst auf die (kostenlose) erste Mahnung der Deutschen Telekom AG hin seine Telefonrechnung bezahlt, ist gut beraten, jenen Rechnungsbetrag zu begleichen, der auf der ursprünglichen Telefonrechnung der Telekom stand, denn nur diese Summe enthält auch die Forderungen der Call-by-Call-Anbieter. Andernfalls erhält er eine Mahnung zur Bezahlung der Call by Call geführten Gespräche, zum Beispiel von der NEXNET GmbH.

Bei Problemen mit der Telefonrechnung gibt es Expertenrat in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen. Wo die nächstgelegene Beratungseinrichtung zu finden ist, erfährt man am Auskunftstelefon der sächsischen Verbraucherschützer unter 01805 - 79 77 77 (0,12 Euro/Min) montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15507A.html