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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

03.02.2003
Fogging-Effekt trübt heimische Gemütlichkeit
Sachsens Verbraucherschützer raten bei Schwarzstaubfärbungen in der Wohnung, einen Sachverständigen zu konsultieren

Besonders in diesen Tagen zeigen sich in manchen Wohnungen plötzlich dunkle Ablagerungen an Wänden und Tapeten. Selbst Schränke und Gardinen, der Teppichboden und andere Einrichtungsgegenstände sind auf unerklärliche Weise grau bis schwarz. Die dunklen Flächen verschmieren wie ein Ölfilm. Sie lassen sich nur mit größter Mühe entfernen und "wachsen" oft binnen weniger Tage wieder nach.
Fachleute sprechen vom “Fogging-Effekt”. Seine Ursachen sind bis heute noch nicht vollständig aufgeklärt. Derartige Schwarzstaubablagerungen treten zumeist nach Renovierungen (Maler-, Wärmedämm- oder Fußbodenarbeiten) oder bei Erst- bzw. Neubezug der Wohnung und überwiegend erst in der Heizperiode auf. Die Ablagerungen enthalten zumeist schwer flüchtige organische Verbindungen, zum Beispiel aus Farben, Kunststoffen und Klebern, die sich an vorhandene Schwebstaubpartikel anlagern und an kalten Flächen niederschlagen, wo sie schmierige Beläge bilden. Forciert werden solche Erscheinungen zumeist durch die speziellen thermischen Bedingungen während der Heizperiode und weitere Faktoren.
Die komplexen Ursachen machen es sehr schwierig, generelle Empfehlungen zur Lösung oder Beseitigung des Problems zu geben. Deshalb raten Sachsens Verbraucherschützer, bei derartigen Ablagerungen fachlichen Rat einzuholen. Insbesondere bei großräumigen, umfangreichen Schwarzstaubablagerungen an Decken und Wänden sollte man sich an einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden wenden. Er kann nach Besichtigung der Wohnräume und gegebenenfalls einer Analyse des Schwarzstaubs die Ursachen bestimmen und Sanierungsempfehlungen geben. Das ist allerdings nicht kostenlos.
Weitere Informationen zum Fogging-Effekt gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen, ebenso wie die Anschriften von Sachverständigen, die auch bei der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer zu erfragen oder im Internet unter http://www.bvs-ev.de zu finden sind.
Wo die nächstgelegene Beratungsstelle ist, erfährt man am Auskunftstelefon unter 0180-5 79 77 77 (12 Cent/Minute) montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15510A.html