Bei "Läusealarm" in Kindergarten und Schule empfehlen Ärzte, Apotheker und Gesundheitsämter in der Regel Präparate, die als Wirkstoff Gifte enthalten, welche zum Beispiel in der Landwirtschaft gegen Schädlinge eingesetzt werden. Trotz ihrer Giftigkeit sind solche Substanzen wie Allethrin, Lindan (Hexachlorcyclohexan) und Pyrethrum als wirksame Substanzen in Arzneimitteln zur Läusebekämpfung auf Kinderköpfen zugelassen und überwiegend frei verkäuflich. Doch was Kopfläuse tötet, kann auch die Gesundheit der Kinder angreifen.
Deshalb sollten sich Eltern die verschriebenen oder empfohlenen Mittel zur Kopflausbekämpfung in den Apotheken genau anschauen und nach den darin enthaltenen Wirkstoffen sowie deren möglichen Nebenwirkungen fragen, raten Sachsens Verbraucherschützer. In den Apotheken gibt es auch Mittel, die als "Medizinprodukte" bzw. als "normales Shampoo" verkauft werden, weil es keine klinischen, statistisch abgesicherten Studien zur Wirksamkeit gibt. In der Praxis haben sie sich aber bei konsequenter Anwendung als wirksam erwiesen.
Vielfach in Vergessenheit geraten sind alte Hausmittel. Sachsens Verbraucherschützer haben diese und weitere Tipps zur gesundheitsverträglichen Läusebekämpfung in einer Verbraucherinformation (2 Seiten) zusammengetragen, die in allen Beratungsstellen zum Abholpreis von 1,- Euro erhältlich ist. Sie kann auch als Fax unter der Nummer 01905/ 55-3110-173 (0,62 Euro/Min.) abgerufen werden.
Wo die nächstgelegene Beratungsstelle ist, erfährt man rund um die Uhr im Internet unter www.vzs.de oder am Auskunftstelefon unter 0180-5 79 77 77 (12 Cent/Minute) montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr.
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