Etwa 3 Millionen Wintersportler zieht es Jahr für Jahr auf Pisten und in die Loipen. Doch mancher Tag, der morgens mit Freude begann, endet schließlich mit Verletzungen und Ärger. Wer beispielsweise mit Snowboard oder Carver-Ski unterwegs ist, verletzt sich oft schneller und nicht selten werden auch andere Winterurlauber in Mitleidenschaft gezogen. Um nicht vor unbezahlbaren Kosten und Schadensersatzforderungen zu stehen, ist der richtige Versicherungsschutz unerlässlich.
Egal, ob man mit dem Schlitten oder mit Carver-Ski unterwegs ist, die sächsischen Verbraucherschützer raten auf jeden Fall zu folgenden Versicherungen:
1. Ein unbedingtes Muss ist die Privathaftpflichtversicherung. Sie reguliert Schäden, die anderen Personen schuldhaft zugefügt werden.
2. Wer über die Landesgrenzen hinaus verreist, sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen haben. Sie garantiert die Übernahme der Kosten für einen eventuellen Rücktransport.
3. Eine private Unfallversicherung ist ebenfalls wichtig. Sie zahlt, wenn nach einem Unfall eine bleibende Invalidität festgestellt wird.
Darüber hinaus kann bei einer teuren Wintersport-Ausrüstung daran gedacht werden, sich gegen Skibruch und Skidiebstahl zu versichern. Allerdings ist - ähnlich wie beim Fahrrad - ein gutes Schloss und Wachsamkeit die beste Skisicherung.
Versicherungsangebote gibt es reichlich und die Prämienunterschiede sind hoch. Die Palette reicht von Einzelverträgen bis zu Rund-um-Paketangeboten. Zudem gibt es auch Gruppenversicherungen über Mitgliedschaften in Sportvereinen. Welcher Schutz im Einzelfall wirklich notwendig und wo dieser günstig zu bekommen ist, kann mit Hilfe der sächsischen Verbraucherschützer ermittelt werden. Neben der persönlichen Beratung bietet sich dazu auch montags, mittwochs und donnerstags zwischen 09.00 und 16.00 Uhr die Telefonberatung unter der Rufnummer 0190 79 777 2 (1,24 €/Min.) an.
Und noch ein letzter Hinweis: Wer mit dem Auto ohne Winterreifen ins schneesichere Hochgebirge fährt und dort auf winterlichen Strassen einen witterungsbedingten Unfall hat, muss damit rechnen, dass ihm vom Kfz-Haftpflichtversicherer eine Mitschuld auferlegt wird und dass der Kaskoversicherer die Schadenregulierung wegen grober Fahrlässigkeit ablehnt.
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