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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

10.02.2003
Zu viel Jod durch Algenprodukte
Sachsens Verbraucherschützer warnen vor übertriebenem Genuss der fernöstlichen Spezialität

Als Salat, Gemüse, in Suppen, als Gewürz oder bei der Zubereitung von Sushi werden Algen immer beliebter. In asiatischen Ländern gehören die Produkte seit Jahrhunderten zur täglichen Ernährung. Angesichts der teilweise sehr hohen Jodgehalte von Algen rät die Verbraucherzentrale Sachsen jedoch zur Vorsicht beim Genuss der fernöstlichen Spezialität. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert zudem vom Gesetzgeber und von Kontrollbehörden, gegen Anbieter extrem jodreicher oder mangelhaft gekennzeichneter Algen mit Vertriebsverboten vorzugehen.
Algen bieten reichlich Eiweiß, die Vitamine A, C und die der B-Gruppe sowie Calcium, Kalium und Eisen. Der Jodgehalt getrockneter Algen liegt zwischen 5 und 11000 mg/kg. Zu den jodreichen Braunalgen zählen die Sorten Kombu, Wakame und Hijiki. Oft kommen sie unter dem Sammelnamen Seetang in den Handel. Mit dem Spurenelement Jod sind die Deutschen zwar unterversorgt, doch kann zu viel des Guten erhebliche gesundheitliche Probleme nach sich ziehen. Ein plötzliches Jod-Überangebot stört möglicherweise die Schilddrüsenfunktion. Daher gibt es eine Höchstmengenempfehlung von 0,5 mg Jod pro Tag. Die tägliche Jodaufnahme aus Algenprodukten soll 0,2 mg nicht überschreiten, da auch andere Lebensmittel Jod liefern. Für Asiaten sind hohe Jodmengen bedeutungslos. Ihr Organismus ist daran gewöhnt.
Die staatliche Lebensmittelüberwachung stellte in den letzten Jahren immer wieder fest, dass Algenprodukte ohne Angabe des Jodgehaltes oder mit extrem hohen Jodmengen verkauft wurden. Auch die Stiftung Warentest bestätigte dies in einer Untersuchung vom September letzten Jahres. Generell ließ die Kennzeichnung zu wünschen übrig – so fehlten bei einigen Produkten Haltbarkeitsangaben oder die Kennzeichnung war ausschließlich in fremder Sprache aufgedruckt.
Bei einem Jodgehalt von 200 mg/kg kann schon mit einem Gramm eines getrockneten Algenproduktes die Höchstmengenempfehlung erreicht werden – eine Menge, welche die wenigsten Haushaltswaagen korrekt anzeigen. Wer gerne Algen isst, sollte nur solche Produkte mit klaren Angaben zum Jodgehalt kaufen und sicherstellen, dass die maximale Verzehrmenge eingehalten werden kann. Algen im Naturkosthandel sind meist korrekt gekennzeichnet und sollten daher bevorzugt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15514A.html