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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

12.02.2003
Informationsmaterial zum Pflegeaufwand
Als Hilfe für Angehörige in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen erhältlich

Bei der Begründung von Widersprüchen gegen die Einstufung in eine Pflegestufe gibt es immer wieder Streit. Wesentlich sind dabei zwei Punkte bei der Berechnung des zu berücksichtigenden Pflegeaufwandes. Zum einen ist dies der Hilfsbedarf in der Nacht und zum anderen ist es der Arztbesuch.
Auf viele Fragen gibt ein neues Informationsmaterial der Sächsischen Verbraucherschützer Antwort, so beispielsweise was unter dem Begriff “nächtlicher Hilfsbedarf” zu verstehen ist und welche Zeiten dabei eine Rolle spielen. Wie wird der Zeitaufwand einer Begleitperson für einen Arztbesuch berücksichtigt? Was gehört zum anrechenbaren Aufwand eines Arztbesuches?

Die “Verbraucherinformation zum Pflegeaufwand” ist für die Angehörigen gedacht, um bei Widersprüchen gegen die Einstufung in die Pflegestufe richtig vorgehen zu können.

Das Informationsmaterial ist zum Abholpreis von 1 € in allen 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen erhältlich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15516A.html