Reiseveranstalter, Hotels, Beauty-Farmen und andere werben mit dem Etikett "Wellness" um Menschen, die etwas für ihr Wohlbefinden und ihre Gesundheit tun wollen. Aber nicht immer wird gehalten, was versprochen ist. Die Qualität der Angebote wie auch die Schulung des Personals geben mitunter Anlass zu Reklamationen.
Bieten Reiseveranstalter in ihren Katalogen Wellness-Pauschalreisen oder Hotel-Aufenthalte mit Wellness-Programmen an, kann man sich auf den Schutz des Pauschalreiserechts berufen. Das heißt, dass auch bei Wellness-Angeboten, die oft nicht billig sind, dem Schutz vor Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz oder auch der Haftung des Veranstalters für Reisemängel besondere Bedeutung zukommt.
Ein Ratgeber "Gesucht: Wellness" ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. zum Abholpreis von 5,80 € erhältlich. Er vermittelt Hinweise, wie man im unerschöpflichen Markt der Wellness-Dienstleistungen Qualität und das für sich selbst geeignete Angebot erkennen und den persönlichen Weg für mehr Gesundheit und Wohlbefinden entdecken kann.
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