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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

24.02.2003
IGEL – Individuelle Gesundheitsleistungen
Wenn der Arzt zum Kaufmann wird, ist der Patient vor allem Kunde

Ab wann hat man Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung, was wird da gemacht und welche Vorsorgeuntersuchungen gibt es überhaupt? Was versteht man unter IGEL-Leistungen? Welche Vorsorgeleistungen werden nicht von der Kasse übernommen?
Mit einem Informationsmaterial zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL) wollen Sachsens Verbraucherschützer jetzt jenen helfen, die auf derartige Fragen keine Antwort wissen.
Individuelle Gesundheitsleistungen sind ein Schlagwort, dem die Patienten in immer mehr Arztpraxen begegnen. Dahinter verbirgt sich ein Katalog mehr oder weniger sinnvoller Leistungen, die nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. Es handelt sich dabei um Leistungen die überhaupt nicht in den Bereich der gesetzlichen Krankenkasse fallen. Es geht aber auch um Leistungen, die zwar grundsätzlich von der Kasse bezahlt werden, aber im individuellen Fall nicht erstattungsfähig sind, weil ihre Inanspruchnahme an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Derartige Leistungen sind vom Patienten zu tragen. Dabei steht dieser vor dem Problem, selbst entscheiden zu müssen, welche Leistungen hilfreich sind und was nur ein Geschäft mit der Unsicherheit der Menschen ist. Das ist besonders bei Vorsorgeuntersuchungen problematisch.
Durch sinkende Einnahmen und mangelnde Kontrolle von Kosten und Qualität ist das Gesundheitssystem aus den Fugen geraten und droht zusammenzubrechen.
Da ist Gegensteuerung gefragt. Ärzte dürfen nicht mehr beliebig viele Medikamente verordnen und bekommen nicht mehr alle Behandlungen bezahlt. Umsatzeinbußen in den Arztpraxen sind die Folge.
Eine Antwort darauf sind die so genannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL), bei denen die Ärzte allerdings einige Formalien einhalten müssen, um an ihr Geld zu kommen.
Immer müssen es Leistungen sein, die medizinisch sinnvoll oder nützlich sind und stets darf die Leistung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten erbracht werden.
Grundsätzlich ist es verboten, Leistungen gegen Rechnung anzubieten, die eigentlich Kassenleistungen sind.
Das Informationsmaterial ist in allen 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen zum Abholpreis von 2,50 € zu erhalten.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15528A.html