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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

05.03.2003
Bauherren über Finanzierung aufklären
Banken verpflichteten sich zu mehr Verbraucherinformation – Sachsens Verbraucherschützer wollen das überprüfen

Seit Herbst des vergangenen Jahres haben sich die deutschen Banken im Hinblick auf Baufinanzierungen freiwillig zu mehr Informationsbereitschaft verpflichtet. Nachdem erste Stichproben in dieser Hinsicht Anlass zur Besorgnis geben, interessieren sich Sachsens Verbraucherschützer nun genauer dafür, wie die Kreditinstitute der neuen freiwilligen Selbstverpflichtung nachkommen. Nicht überall erhalten ratsuchende Verbraucher die vorgesehenen Informationen.

Potenzielle Bauherren sind durch den Baufinanzierer umfassend über die Besonderheiten bei der Finanzierung von Immobilien aufzuklären. Das heißt praktisch, dass Verbraucher schon mit der Angebotseinholung erste allgemeine Informationen über die Baufinanzierung bekommen müssten. So soll man sich mit den wesentlichen Begriffen - von A wie Annuität bis Z wie Zinsfestschreibung - aus dem Bereich der Immobilienfinanzierung vertraut machen können. Dazu gibt es im Regelfall eine Kurzbroschüre zum Selbststudium. Weiterhin gehört ein standardisiertes Merkblatt dazu, welches Angaben zum konkreten Darlehensvorschlag enthält. Darin sind u.a. eine Produktbeschreibung, Angaben zum Darlehensbetrag und zu den Zinsen, zur Vertragsdauer, zur Ratenanzahl und Ratenhöhe, zur Tilgung, zu zusätzlichen Kosten und zur Beschwerdestelle zu finden.
Mit Hilfe dieser Informationen soll es Bauherren leichter fallen, sich zu entscheiden, ob sie die langfristigen finanziellen Verpflichtungen auch erfüllen können. Zudem sollen durch das standardisierte Merkblatt mehrere Angebote besser miteinander vergleichbar werden und dem Bauinteressierten zu einer günstigen Finanzierung verhelfen.

Mögliche Anlaufschwierigkeiten bei der Umsetzung der freiwilligen Selbstverpflichtung sollten nach Meinung der Verbraucherschützer jetzt der Vergangenheit angehören. Wenn sich in den nächsten Monaten weiter zeigt, dass die Banken die Vereinbarung nicht korrekt umsetzen und der verbraucherschützende Erfolg ausbleibt, werden sich die sächsischen Verbraucherschützer für eine gesetzliche Lösung einsetzen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15531A.html