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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

31.03.2003
Fahrräder ausreichend versichern
Schutz über Hausratversicherung zumeist genügend

Fahrräder sind gegen Einbruchdiebstahl im Rahmen einer Hausratversicherung versichert. Der einfache Diebstahl des Drahtesels ist nur selten automatisch mitversichert wie über alte DDR-Haushaltversicherungen, kann aber mittels einer Zusatzvereinbarung in den Hausrat-Versicherungsschutz mit einbezogen werden. Eine spezielle Fahrradversicherung macht nach Meinung der Verbraucherzentrale Sachsen nur selten Sinn.

Jedes Jahr werden insbesondere bei Kellereinbrüchen tausende Fahrräder gestohlen. Wurden eindeutige Spuren des Einbruches zum Beispiel am Kellerschloss oder der Kellertür festgestellt, haben Versicherungsnehmer in der Regel keine Probleme, über die Hausratversicherung diesen Schaden voll ersetzt zu bekommen. In diesem Fall gelten keine speziellen Höchstversicherungsgrenzen. Wichtig ist, dass dem Versicherer Unterlagen, wie z.B. der Kaufvertrag über das Rad, vorgelegt werden können. Handelte es sich jedoch um einen einfachen Diebstahl, zum Beispiel aus einem Fahrradständer auf der Straße, gibt es vom Versicherer nur unter Bedingungen Geld: Erstens muss der Versicherungsschutz über die Hausratversicherung dahingehend erweitert worden sein. Zweitens muss der Verbraucher einige Sorgfaltspflichten erfüllt haben. Zu letzteren gehört eine ausreichende Sicherung des abgestellten Fahrrades. Auch darf das Bike nachts, wenn es nicht mehr in Gebrauch ist, nicht auf der Strasse abgestellt werden.

Eine spezielle, separate Fahrradversicherung stellt an den Versicherungsnehmer oft noch höhere Auflagen, so zum Beispiel hinsichtlich der zu verwendenen Schlösser. Dazu können Ausschlussklauseln kommen, wonach etwa Versicherungsschutz nur ab einer bestimmten Anzahl von Fahrkilometern gewährt wird. Letztlich hat der Fahrradfahrer im Schadensfall zumeist eine Selbstbeteiligung, von beispielsweise 10 Prozent, zu tragen. Unabhängig davon ist dieser Versicherungsschutz trotzdem nicht billig, und Angebote gibt es nur wenig.

Alles in Allem handelt es sich deshalb nach Meinung der Verbraucherschützer um einen wenig interessanten Schutz. Nur wenn wegen eines sehr teuren oder mehrerer Räder die Höchst-Entschädigungssumme aus der Zusatzvereinbarung zur Hausratversicherung nicht ausreichend ist, sollte man an eine solche spezielle Fahrradversicherung denken. Doch meistens reicht das üblicherweise eine Prozent der Hausratversicherungssumme voll aus. Diese Entschädigungssumme kann gegen Prämienaufschlag oft auch auf vier Prozent angehoben werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15549A.html