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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

03.04.2003
Wenn der teure Zwirn aber nun ein Loch hat?
Im Streitfall hilft die Schiedsstelle für Textilreinigungsreklamationen in Dresden

Ab dem 11. April wird sie an neuer Stelle und in neuer Besetzung wieder für Verbraucher und für Textilpflegebetriebe zur Verfügung stehen. Das neue Domizil befindet sich in der Technischen Universität Dresden, Institut für Textil- und Bekleidungstechnik, Hohe Straße 6 in 01069 Dresden, Tel. 0351/463 393 07, Fax 0351/463 393 01.

Um Streitigkeiten möglichst außergerichtlich zu klären, schlossen die Textilreiniger-Innung des Kammerbezirkes Dresden, die Verbraucherzentrale Sachsen e.V. und die TU Dresden, Institut für Textil- und Bekleidungstechnik eine Vereinbarung. Danach kann man sich an die Schiedsstelle wenden, wenn bei Reklamationen nach einer Textilpflege-Chemischreinigung, nach einer Teppichreinigung, Leder- und Pelzreinigung oder nach dem Färben von Kleidungsstücken bzw. nach einer Wäsche die Verursacher- bzw. Schuldfrage zu klären ist.

Für die Begutachtung hat jeder Antragsteller pro Textilgut ein Entgelt von 18 Euro zu bezahlen. Hinzu kommen noch die Postgebühren, auch für die Rücksendung. Außerdem sind alle für den Schiedsspruch erforderlichen Angaben in einen Fragebogen einzutragen. Den bekommt man direkt bei der Schiedsstelle oder in den Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen (Auskunftstelefon: 01805/797777 für 12 Cent/Min.). Hier ist auch der Termin zu erfahren, an dem sich die Schiedsstelle monatlich trifft, um über Reklamationen zu beraten, die ihr anonym vorgelegt werden.

Im Ergebnis der Begutachtung durch die Fachleute der Schiedsstelle gibt es einen Schiedsspruch, mit dem man dann seine Ansprüche bei der Reinigung durchsetzen kann. Kann die Schuldfrage einmal nicht oder nicht eindeutig geklärt werden, verweist die Schiedsstelle an Gutachter der IHK und der Handwerkskammer, was allerdings zusätzliche Kosten verursacht.

Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass die Arbeit der Schiedsstelle keinen Einfluss auf die Verjährung von Ansprüchen hat. Der Weg vor Gericht bleibt auch nach einer Beurteilung durch die Schiedsstelle noch jedem offen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15555A.html