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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

07.04.2003
Nach dem Hochwasser:
Radieschen-Aussaat im Garten ohne Bedenken?
Sachsens Verbraucherschützer raten zur Vorsicht

Im vergangenen Jahr hatte des Hochwasser in zahlreichen überschwemmten Haus- und Kleingärten die Ernte vernichtet und oftmals eine übel riechende Schlammschicht hinterlassen. Nun fragen sich besorgte Flutgeschädigte, ob einfaches Umgraben im Garten ausreichend ist, um möglicherweise vorhandene Schwermetalle oder andere gesundheitlich bedenkliche Rückstände des Hochwassers nicht in das angebaute Obst und Gemüse gelangen zu lassen.

Diese Frage ist so pauschal nicht zu beantworten, meinen Sachsens Verbraucherschützer. Leicht abbaubare organische Schadstoffe wie Reste von Gülle, ungeklärten Abwässern und Fäkalien, aber auch Mineralölkohlenwasserstoffe, werden im Boden abgebaut, wenn sie beim Umgraben tief eingearbeitet werden.
Schwermetalle wie Arsen, Quecksilber, Cadmium und Blei sowie persistente organische Schadstoffe wie Dioxine und HCH (Hexacyclochlorhexan), die dauerhaft an den Boden gebunden sind, werden durch die Vermischung beim Umgraben möglicherweise auf ein ungefährliches Maß reduziert. Ob das ausreicht, kann nur eine Bodenuntersuchung zuverlässig klären. Die Umweltämter der Kommunen und Landkreise haben bereits im vergangenen Jahr Bodenproben vorgenommen und analysiert. Jedoch kann die Situation im eigenen Garten von der allgemeinen Lage abweichen.

Gesichertes Wissen über die vorhandene Schadstoffbelastung im Garten ist insbesondere in Haushalten wichtig, in denen Schwangere, Kinder und gesundheitlich vorgeschädigte Menschen wie z.B. Allergiker leben. Sie sollten die Umwelt- und Gesundheitsämter der Kommunen und Landkreise konsultieren und gegebenenfalls auf eine Bodenuntersuchung drängen. Diese wird jedoch auch bei den Umwelt- und Gesundheitsämtern nicht in jedem Falle kostenlos durchgeführt. Wenn sie kostenpflichtig ist, so lohnt es sich, Vergleichsangebote bei professionellen Analyselabors und Messinstituten einzuholen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hält zu diesem Zweck eine aktuelle Adressenliste mit über 40 in Sachsen ansässigen Messinstituten zum Abholpreis von 1,50 Euro bereit. Die Liste enthält auch die nach den Selbstauskünften der Institute jeweils vorhandene Angebotspalette und gibt Auskunft darüber, ob auch Sanierungen oder Sanierungsplanungen durchgeführt werden. Die Adressenliste (3 Seiten) ist auch per Fax unter der Nummer 01905/553110171 abrufbar (0,62 Euro/Min.).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15558A.html