Entgegen dem bundesweiten Trend fanden die sächsischen Verbraucherschützer bei einer Marktbegehung in den letzten Wochen zur Eierkennzeichnung im Freistaat wenig zu bemängeln. Insgesamt 98 Eierproben zogen die Mitarbeiterinnen der Verbraucherzentrale in 23 sächsischen Lebensmittelgeschäften und auf drei Wochenmärkten. Das erfreuliche Ergebnis lautet: Die gesetzlichen Vorgaben werden weitgehend eingehalten.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum, dessen Angabe zwingend vorgeschrieben ist, war bei 98 % der Stichproben angegeben. Daraus kann das Legedatum und somit die Frische des Eies errechnet werden. Dazu muss vom angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum 28 Tage zurückgerechnet werden. Einfacher ist dies, wenn das Legedatum angegeben ist. Bei einem Drittel der Eier war diese freiwillige Angabe vorhanden.
Eine ebenfalls freiwillige Angabe, die aber zum 01.01.2004 zwingend wird, ist die Nennung des Erzeugercodes. Aus diesem Code kann der Verbraucher die Haltungsform der Hennen und die Herkunft der Eier nach dem Herkunftsland, dem Bundesland und dem Legebetrieb entschlüsseln. Positiv ist, dass bei nahezu 90 % der überprüften Eier dieser neue Erzeugercode schon auf die Eier gestempelt war.
Die größten Kritikpunkte sehen die Verbraucherschützer in der Frische der Eier: Mit zwölf Tagen sind auch sächsische Eier im Bundesvergleich überdurchschnittlich alt. „In zwei Fällen waren die Eier über drei Wochen nach dem Legen alt und hätten nicht mehr verkauft werden dürfen“, so Uta Viertel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Viermal fielen ungekühlte Eier von mehr als 18 Tagen nach dem Legen im Handel auf, was ebenfalls einen Gesetzesbruch darstellt. Die Lebensmittelüberwachung sollte bei Kontrollen künftig noch stärker auf das Datum der Eier achten.
Die sächsischen Verbraucherschützer empfehlen beim Kauf von Eiern, vor allem das Mindesthaltbarkeitsdatum im Blick zu haben. An die Erzeuger geht der Appell, verstärkt das Legdatum anzugeben.
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