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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

17.04.2003
Mehr Informationen über Riester-Rente notwendig
Verbraucherschützer: Vorsorgen und dabei kein Geld verschenken

Bisher hat sich nur etwa ein Fünftel der Zielgruppe der 20- bis 45-jährigen für einen Vorsorgevertrag entschieden. Noch viel zu wenige Verbraucher wissen, dass sie Anspruch auf die staatlich geförderte Altersvorsorge, kurz Riester-Rente genannt, haben.

Egal ob Arbeiter, Angestellte, Beamte, Kindererziehende, Wehr- oder Zivildienstleistende, alle haben Anspruch auf die staatlich geförderte Altersvorsorge. Um die Förderung zu erhalten, muss ein Sparvertrag abgeschlossen werden. Dafür stehen verschiedene Rentenversicherungen, Fondssparpläne und Banksparpläne zur Verfügung. Um die richtige Auswahl zu treffen, sollte man sich vorab über die Produkte genau informieren und zwischen mehreren Anbietern vergleichen. Denn trotz gesetzlicher Vorgaben sind die Angebote keinesfalls gleich. Wie immer gibt es gute und weniger gute Offerten.

Es gilt also, kein Geld zu verschenken. Zum Einstieg in das Thema empfehlen Sachsens Verbraucherschützer eine Riester-Renten-Vorprüfung. Diese kann in jeder Beratungseinrichtung der Verbraucherzentrale Sachsen, aber auch selbstständig mit Hilfe eines FAX-Abrufmaterials der Verbraucherschützer durchgeführt werden. Das dreiseitige Informationsmaterial ist unter der Rufnummer 01905 553110 153 (0,62 €/Min) rund um die Uhr abrufbar. Bei wem es schon um die konkrete Anbieterauswahl geht, der sollte die Möglichkeit eines computergestützten Vergleiches bei den sächsischen Verbraucherschützern nutzen. Dieser kostet ab15 € und kann ebenfalls in jeder Beratungseinrichtung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15566A.html