Bei Arbeitslosigkeit muss für den Bezug von Arbeitslosenhilfe nicht in jedem Fall, das für das Alter angesparte Vermögen vorzeitig verwertet werden. Mit der richtigen Vorsorgestrategie kann man diese Gefahr verringern.
“Es macht doch keinen Sinn, Geld fürs Alter anzulegen, wenn man bei Arbeitslosigkeit gezwungen wird, das Angesparte vorzeitig und oft mit hohen Verlusten zu verwerten”, hören Sachsens Verbraucherschützer häufig in der Beratung. Insbesondere seit zum 01.01.03 die für den Bezug von Arbeitslosenhilfe geltenden neuen - noch strengeren - Anrechnungsregelungen wirksam sind, ist es schwerer geworden, Verbraucher zum Vorsorgesparen zu bewegen. Nichts tun, wäre jedoch der falsche Weg. Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden in Zukunft weiter abgesenkt. Die heute 20- bis 40-jährigen können im Rentenalter nur noch eine Grundversorgung erwarten. Diese wird nicht ausreichen, den heutigen Lebensstandard zu erhalten. Deshalb sollte zur gesetzlichen Rente eine betriebliche hinzukommen und auch noch privat angespartes Vermögen im Alter zur Verfügung stehen.
Seit vergangenem Jahr haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Das so angesparte Geld ist zwar einerseits in finanziellen Notlagen nicht vorzeitig, d.h. vor Rentenbeginn, verfügbar, aber andererseits damit auch vor einer vorzeitigen Verwertung gesichert. Bei der privaten Altersvorsorge kommt es auf die richtige Produktauswahl an. Die Arbeitsämter dürfen nicht fordern, dass staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen, auch als Riester-Rente bezeichnet, vorzeitig verwertet wird. Allerdings mindert die Riester-Rente den individuellen Vermögensfreibetrag. Wer sich in guten Zeiten zum Zweck der Altersvorsorge für den Kauf oder Bau eines kleinen selbstgenutzten Eigenheims entschieden hat, muss in schlechten Zeiten nicht damit rechnen, dass das Arbeitsamt den Hausverkauf fordert. Vermögensrückstellungen für Erhaltungsmaßnahmen am Haus bleiben im gewissen Rahmen ebenso unberücksichtigt.
Wer mehr über betriebliche oder private Altersvorsorge wissen will, sollte sich vor Ort von den sächsischen Verbraucherschützern beraten lassen. Empfehlenswert und in den Beratungseinrichtungen erhältlich ist zudem die von den Verbraucherzentralen herausgegebene Broschüre “Betriebliche Altersvorsorge – Gesetzliche Grundlagen, Staatliche Förderung, Betriebliche Praxis” zum Preis von 7,80 €.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
