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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

26.05.2003
Zum Beginn der Reisesaison:
Private Auslandsreise-Krankenversicherung weiterhin wichtig
Krankenkassen-EuGH-Urteil macht privaten Schutz nicht entbehrlich

Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) AZ: C-385/99, nach dem sich Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung künftig im europäischen Ausland ambulant behandeln lassen können, bringt für die Mehrheit der Auslandsurlauber wenig Veränderungen. Die private Auslandsreise-Krankenversicherung gehört auch weiterhin ins Reisegepäck.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben auch schon in der Vergangenheit Urlaubern, die auf ihrer Reise in europäische Länder plötzlich einen Arzt aufsuchen mussten, Kosten erstattet. Dafür muss man sich vor Reiseantritt bei seiner Kasse den Auslandsreisekrankenschein besorgen. Nach dem neuen Urteil werden die Krankenkassen jetzt aber Urlaubern auch die Kosten erstatten müssen, die nicht im Zusammenhang mit einer unvorhergesehen Erkrankung oder eines Unfalls stehen. Das kann zum Beispiel ein Zahnarztbesuch sein, der auch ohne akute Schmerzen erfolgte. Für länger dauernde Behandlungen wird allerdings der Urlaub zumeist nicht ausreichen. So bekommt die Entscheidung eher für Bürger Bedeutung, die in Grenzregionen leben.

Unabhängig von den Folgen des Urteils raten die Verbraucherschützer der neuen Bundesländer zusammen mit dem Bund der Versicherten (H.-Ulzburg) auch bei Reisen ins europäische Ausland weiterhin dringend zum Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Oft zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur einen Teil der im Ausland angefallenen Behandlungskosten, etwa wenn der Arzt im Ausland den Versicherten nur als Privatpatienten behandelt. Wichtig ist auch der im Rahmen des privaten Versicherungschutzes enthaltene Rücktransport im Krankheitsfall. Dafür zahlen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht.

Günstige Auslandsreisekrankenversicherungen gibt es schon für wenig Geld. Ältere Senioren haben mitunter Schwierigkeiten, einen Vertrag abzuschliessen. Wer wissen will, bei wem man sich günstig versichern kann, sollte sich bei den sächsischen Verbraucherschützern während der Öffnungszeiten vor Ort beraten lassen oder montags, mittwochs und donnerstags zwischen 10 und 16 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 0190 79 7772 (für 1,24 €/Min) .

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15587A.html