Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

16.06.2003
Besserer Versicherungsschutz bei Auslandsreise-Autounfällen
Verbraucherzentrale Sachsen infomiert über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen

Wer auf seiner Urlaubsreise durch Europa einen unverschuldeten Autounfall mit dem eigenen PKW hat, kann sich gleich vor Ort an einen zugelassenen Schadenregulierer wenden. Bereits vor Reiseantritt kann man sich bei den sächsischen Verbraucherschützern über verschiedene Adressen der ausländischen Schadenregulierungsbüros informieren. Eine andere Möglichkeit ist, sofort nach dem Unfall den deutschen Zentralruf der Autoversicherer (0180 – 25026) anzurufen und den in Deutschland tätigen Korrespondenzpartner der ausländischen Versicherung zu erfragen. Mit diesem sollte dann unverzüglich geklärt werden, was vor Ort weiter zu tun ist.

Für jeden Autofahrer sicher eine Horrorvorstellung: ein Verkehrsunfall in Barcelona mit einem spanischen Autofahrer. Wie soll man seine Ansprüche gegen den spanischen Versicherer geltend machen und dann auch noch durchsetzen?
Seit Jahresbeginn gibt es eine neue Regelung, wonach die Versicherer in jedem EU-Land einen Regulierungsbeauftragten einzusetzen haben. Demnach gibt es für jeden ausländischen Versicherer auch einen inländischen Partner. So sollen Opfer von Verkehrsunfällen künftig besser geschützt sein. Zuvor gab es häufig Probleme, zunächst überhaupt einmal an den ausländischen Versicherer heranzukommen. Anschließend raubten lange Regulierungszeiten oft weitere Nerven der Betroffenen. Die neue gesetzliche Regelung sieht nun auch eine dreimonatige Bearbeitungsfrist vor. In dieser Zeit muss der Geschädigte eine Antwort erhalten. Wenn diese Zeit nicht eingehalten wird, drohen dem Versicherer Sanktionen.

Die Entscheidung, ob man sich gleich vor Ort an ein ausländisches Regulierungsbüro wendet oder über den deutschen Zentralruf der Autoversicherer geht, hängt sicher von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Dazu gehören möglicherweise Sprachbarrieren ebenso wie der Unfallort. Die ausländischen Schadenregulierungsbüros - die im Auftrag der Geschädigten arbeiten - sind vorwiegend in den Großstädten angesiedelt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15596A.html