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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

16.06.2003
Kleine Portion Eiskunde
Sachsens Verbraucherschützer geben Tipps

An heißen Tagen gehört das Speiseeis mit zu den beliebtesten Erfrischungen. Grund genug für Sachsens Verbraucherschützer nachzuschauen, welche Sorten welche Zutaten enhalten sollten, denn Eis ist nicht gleich Eis.

Geregelt wird dies in den „Leitsätzen für Speiseeis“. Darin steht beispielsweise, wie hoch der Anteil an Milch, Milchfett, Frucht oder Pflanzenfett sein darf. Milcheis muss beispielsweise mindestens aus 70 % Milch bestehen, wenn überwiegend fermentierte Milchsorten, also Joghurt, Sauermilch oder Kefir verwendet werden, so darf auch in der Verkehrsbezeichnung darauf hingewiesen werden. Sehr im Trend liegt dabei das Joghurteis.
Weiterhin muss Eiscreme mindestens 10 Prozent Milchfett enthalten, bei Sahneeis oder Fürst Pückler Eis sind es sogar 18 Prozent.
Fruchteiscreme enthält weniger Milchfett, mindestens 8 %. Denn dort kommt es mehr auf den Fruchtgeschmack an. Nicht zu verwechseln ist Fruchteiscreme mit Fruchteis, hier muss der Fruchtgehalt mindestens 20 % betragen. In Frucht-Sorbet beträgt der Fruchtanteil mindestens 25 %. Dafür wird keine Milch verwendet.

Speiseeis darf zudem noch eine ganze Menge Zusatzstoffe enthalten. Üblich sind Farbstoffe und Stoffe mit stabilisierender, verdickender oder emulgierender Wirkung. Sehr oft werden auch Aromen verwendet. Wem das nicht schmackhaft scheint, kann mit etwas Obst, Milchprodukten und Zucker sein Speiseeis selbst herstellen.

Schließlich noch ein paar Tipps zur Lagerung von Speiseeis. Da es leicht verderblich und ein guter Nährboden für Bakterien ist, ist beim Kauf auf eine unbeschädigte Verpackung und ausreichende Kühlung, das heißt feste Konsistenz zu achten. Starke Temperaturschwankungen und eine zu lange Lagerzeit beeinflussen Geschmack und Haltbarkeit der kühlen Köstlichkeit. „Leider braucht Speiseeis in Portionspackungen keine Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums tragen.“, bemängelt Lebensmittelrechtsexpertin Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Eine Gesetzeslücke, die unbedingt geschlossen werden muss.“

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15597A.html