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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

18.06.2003
Alte Berufsunfähigkeitsversicherungen überprüfen lassen
Verbraucherschützer: Neue Versicherungsbedingungen oft besser

Wer Mitte der neunziger Jahre eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, sollte heute prüfen, ob der Vertrag noch auf neuere, bessere Versicherungsbedingungen umgestellt werden kann. Sachsens Verbraucherschützer haben dazu die Bedingungen der privaten Versicherer im Vergleich und wissen, worauf sonst noch bei einem eventuellen Wechsel geachtet werden muss.

Das größte Problem der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist die so genannte Verweisung. Damit ist gemeint, dass der Versicherer im Schadensfall die Leistung mit der Begründung verweigern kann, dass man zwar nicht mehr in seinem, wohl aber in einem anderen Beruf arbeiten könne. Dabei wird zwischen abstrakter und konkreter Verweisung unterschieden. Bei der abstrakten Verweisung reicht es aus, wenn das Versicherungsunternehmen nachweist, dass man theoretisch in einem anderen Beruf arbeiten könne. Typische Beispiele: Der berufsunfähige Maurer wird darauf verwiesen, noch in einem Baumarkt als Verkäufer arbeiten zu können und die frühere Friseuse könne es noch als Telefonistin versuchen. Dabei ist völlig unerheblich, ob überhaupt Aussicht besteht, einen solchen neuen Job zu bekommen. Bei der konkreten Verweisung dagegen darf der Versicherer die vereinbarte Leistung nur verweigern, wenn man tatsächlich einen neuen Job ausübt, der auch der bisherigen Lebensstellung entspricht.
Erst seit Ende der neunziger Jahre verzichten mehr und mehr Versicherer auf die verbraucherunfreundliche abstrakte Verweisung. Doch gilt dies nur für neu abgeschlossene Verträge. In vielen Altverträgen schlummert somit vorprogrammierter Ärger. Deshalb macht es Sinn, seit Jahren laufende Berufsunfähigkeitsversicherungen auf die unfreundliche Verweisungsklausel überprüfen zu lassen und gegebenenfalls in einen neuen Tarif, der nur die konkrete Verweisung beinhaltet, zu wechseln. Allerdings erfordert dies eine neue Gesundheitsprüfung, was für diejenigen problematisch wird, deren Gesundheitszustand sich verschlechtert hat. Deshalb den Altvertrag keinesfalls übereilt kündigen!
Wer mehr zu seiner Berufsunfähigkeitsversicherung wissen will oder eine solche abschließen möchte, sollte sich ausführlich in einer der 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen informieren lassen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15600A.html